Seminare  

ZIP-Tagung zum Bankrecht

Aufklärungs- und Beratungspflichten im Kapitalanlage- und Kreditgeschäft

Am 24. September 2010 fand im Frankfurter Hotel Mövenpick die ZIP-Tagung zum Bankrecht statt. Im Fokus standen die Aufklärungs- und Beratungspflichten im Kapitalanlage- und Kreditgeschäft. Die Tagungsleitung und Moderation lag in den Händen von VorsRiBGH a.D. Dr. h.c. Gerd Nobbe und Prof. Dr. Mathias Habersack.

Die beiden Tagungsleiter sowie die Referenten VorsRiBGH a.D. Dr. Gero Fischer, Wulf Hartmann (Bundesverband Deutscher Banken e.V.), Rechtsanwalt Andreas W. Tilp und Judith Wittig (Deutsche Bank AG) diskutierten mit den Teilnehmern darüber, ob Aufklärungspflichten über Rückvergütungen (Kickbacks) nicht nur für Banken, sondern auch für Finanzdienstleister zu gelten haben. Ausführlich wurden die vorvertraglichen Informations- und Erläuterungspflichten nach dem neuen Verbraucherdarlehensrecht sowie die praktische Umsetzung von Aufklärungspflichten durch die Kreditwirtschaft besprochen. Der Bereich Girokonto und Zahlungsverkehr in der Insolvenz war ebenso Thema wie die Auswirkungen der Zahlungsdiensterichtlinie auf das Tagesgeschäft der Banken.

Hier sehen Sie einige Bilder und Impressionen der ZIP-Tagung zum Bankrecht 2010.

Fotograf: Mario G. Brucculeri

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