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Anmerkungen zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz - Konsolidierte Fassung

Konsolidierte Fassung

Das BMJ hat die Ergebnisse verschiedener Arbeitsgruppen zum Diskussionsentwurf eines Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes aufgegriffen und in eine "Konsolidierte Fassung" des Diskussionsentwurfs (Stand 6.3.2001, im Verjährungteil mit Stand vom 22.3.2001 geändert) eingearbeitet.

Arbeitsteam

Die Kölner Professorin Dauner-Lieb hat zusammen mit einem Team junger Wissenschaftler ihres Lehrstuhls eine erste Stellungnahme zu der Konsolidierten Fassung erstellt.

{Arnold, Dauner-Lieb, Kitz, Dötsch}

Werkstattgespräche

Die Konsolidierte Fassung führt die Ergebnisse hochrangiger Arbeitsgruppen zusammen. Eine geschlossenen Begründung der jetzt vorliegenden Änderungen steht ebenso wie die Protokolle der einzelnen Arbeitsgruppen noch aus. Die durch das derzeitige Fehlen einer für die Auslegung und Würdigung des Reformvorhabens besonders wichtige Entwurfsbegründung entstandenen Lücke können und wollen die Autoren nicht schließen. Ihre Ausführungen sollen aber den Zugang zu der vorliegenden Fassung erleichtern und im Sinne einer konstruktiven Kritik Diskussionspunkte aufzeigen. Neben den einzelnen Änderungen in der jetztigen Fassung richten Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, Dipl.-Vw. Dr. iur. Arnd Arnold, Wolfgang Dötsch und Volker Kitz ihr Augenmerk vor allem auf die Verzahnung der verschiedenen Regelungskomplexe und Folgeauswirkungen. Die Ergebnisse dieser "Werkstattgespräche" sind in einer ersten "Kommentierung" der einzelnen (grau hinterlegten, bzw. mit

{Beginn Konsolidierte Fassung}

{Ende Konsolidierte Fassung} gekennzeichneten Abschnitten) Vorschriften der Konsolidierten Fassung nun vorgelegt worden. Um rechtzeitig vor der Tagung der Zivilrechtslehrer am 30./31. März 2001 ein Ergebnis vorlegen zu können, musste das Manuskript am 22.3.2001 abgeschlossen werden. Eine Vertiefung, Belege oder sprachliche Glättung war aus Zeitgründen nicht mehr möglich.

Übersicht

Die "Anmerkungen und Fragen zur konsolidierten Fassung des Diskussionsentwurfs eines Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes" (als pdf-Datei) gliedern sich in folgende Abschnitte:

A. Einführung

B. Benutzerhinweise

C. Allgemeine Fragen

D. Die einzelnen Änderungen

- Art. 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

- Verjährung §§ 121 - 220 BGB-neu (geänderte Fassung Stand 22.3.2001 - nur als pdf.Datei)

- Verjährung §§ 121 - 220 BGB-neu (Vorfassung Stand 6.3.2001)

- Schuldverhältnis/ Leistungsstörung/ Verzug §§ 241 - 296 BGB neu

- Gestaltung von Schuldverhältnissen durch AGB §§ 305 - 310 BGB neu

- Begründung von Schuldverhältnisse §§ 311 - 311c BGB-neu

- Pflichten beim Direktvertrieb §§ 311d - 312c BGB-neu

- Geschäftsgrundlage, Dauerschuldverhältnisse §§ 313 - 314 BGB-neu

- Gegenseitiger Vertrag §§ 321 - 327 BGB-neu

- Rücktritt, Widderuf und Rückgabe bei Verbraucherverträgen §§ 346 - 390 BGB-neu

- Kauf §§ 433 - 484 BGB neu

- Darlehensverträge §§ 485 - 609 BGB neu

- Werkverträge §§ 633 - 651 BGB neu

- Reisevertrag § 651a BGB neu

- Darlehensvermittlung §§ 655a - d BGB neu

- Ehevermittlung, Hinterlegung §§ 675a - 700 BGB neu

- Kreditauftrag, Anweisung, Schuldverschreibung §§ 778 - 802 BGB neu

- Ungerechtfertigte Bereicherung, Delikt §§ 813 - 852 BGB neu

- Sachenrecht §§ 939 - 1170 BGB neu

- Familienrecht §§ 1317 - 1903 BGB neu

- Erbrecht §§ 1944 - 2376 BGB neu

- Artikel 2 - Änderung des EGBGB

- Artikel 3 - Unterlassungsklagegesetz Verbraucherrecht

- Artikel 4 - Informationspflicht nach Bürgerlichem Recht, Art. 5 Änderung in dieser Vorschrift

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