|
Anmerkungen zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz - Konsolidierte
Fassung
Das BMJ hat die Ergebnisse verschiedener Arbeitsgruppen zum Diskussionsentwurf
eines Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes aufgegriffen und in eine
"Konsolidierte Fassung" des Diskussionsentwurfs (Stand 6.3.2001, im
Verjährungteil mit Stand vom 22.3.2001 geändert) eingearbeitet.
Die Kölner Professorin Dauner-Lieb hat zusammen mit einem Team junger
Wissenschaftler ihres Lehrstuhls eine erste Stellungnahme zu der Konsolidierten
Fassung erstellt.

Die Konsolidierte Fassung führt die Ergebnisse hochrangiger Arbeitsgruppen
zusammen. Eine geschlossenen Begründung der jetzt vorliegenden
Änderungen steht ebenso wie die Protokolle der einzelnen Arbeitsgruppen
noch aus. Die durch das derzeitige Fehlen einer für die Auslegung und
Würdigung des Reformvorhabens besonders wichtige Entwurfsbegründung
entstandenen Lücke können und wollen die Autoren nicht
schließen. Ihre Ausführungen sollen aber den Zugang zu der
vorliegenden Fassung erleichtern und im Sinne einer konstruktiven Kritik
Diskussionspunkte aufzeigen. Neben den einzelnen Änderungen in der
jetztigen Fassung richten Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, Dipl.-Vw. Dr. iur.
Arnd Arnold, Wolfgang Dötsch und Volker Kitz ihr Augenmerk vor allem auf
die Verzahnung der verschiedenen Regelungskomplexe und Folgeauswirkungen. Die
Ergebnisse dieser "Werkstattgespräche" sind in einer ersten
"Kommentierung" der einzelnen (grau hinterlegten, bzw. mit 
gekennzeichneten Abschnitten) Vorschriften der Konsolidierten
Fassung nun vorgelegt worden. Um rechtzeitig vor der Tagung der
Zivilrechtslehrer am 30./31. März 2001 ein Ergebnis vorlegen zu
können, musste das Manuskript am 22.3.2001 abgeschlossen werden. Eine
Vertiefung, Belege oder sprachliche Glättung war aus Zeitgründen
nicht mehr möglich.
Die "Anmerkungen und Fragen zur konsolidierten Fassung des
Diskussionsentwurfs eines Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes" (als
pdf-Datei) gliedern sich in folgende
Abschnitte:
A. Einführung B. Benutzerhinweise
C. Allgemeine Fragen D. Die einzelnen Änderungen
- Art. 1 Änderung des Bürgerlichen
Gesetzbuchs - Verjährung §§ 121 - 220
BGB-neu (geänderte Fassung Stand 22.3.2001 - nur als pdf.Datei) - Verjährung §§ 121 - 220
BGB-neu (Vorfassung Stand 6.3.2001) - Schuldverhältnis/
Leistungsstörung/ Verzug §§ 241 - 296 BGB neu - Gestaltung von Schuldverhältnissen durch AGB
§§ 305 - 310 BGB neu - Begründung von Schuldverhältnisse
§§ 311 - 311c BGB-neu - Pflichten beim Direktvertrieb §§ 311d
- 312c BGB-neu - Geschäftsgrundlage,
Dauerschuldverhältnisse §§ 313 - 314 BGB-neu - Gegenseitiger Vertrag §§ 321 - 327
BGB-neu - Rücktritt, Widderuf und Rückgabe bei
Verbraucherverträgen §§ 346 - 390 BGB-neu - Kauf §§ 433 - 484 BGB neu - Darlehensverträge §§ 485 - 609 BGB
neu - Werkverträge §§ 633 - 651 BGB
neu - Reisevertrag § 651a BGB neu - Darlehensvermittlung §§ 655a - d BGB
neu - Ehevermittlung, Hinterlegung §§ 675a -
700 BGB neu - Kreditauftrag, Anweisung, Schuldverschreibung
§§ 778 - 802 BGB neu - Ungerechtfertigte Bereicherung, Delikt
§§ 813 - 852 BGB neu - Sachenrecht §§ 939 - 1170 BGB neu
- Familienrecht §§ 1317 - 1903 BGB
neu - Erbrecht §§ 1944 - 2376 BGB neu
- Artikel 2 - Änderung des EGBGB - Artikel 3 - Unterlassungsklagegesetz
Verbraucherrecht - Artikel 4 - Informationspflicht nach
Bürgerlichem Recht, Art. 5 Änderung in dieser Vorschrift
|