Aktuelle Ausgabe ZWeR
Inhaltsverzeichnis
Heft 4/2011 vom 8. Dezember 2011
Aufsätze
Wolfgang Jaeger
Reichweite und Grenzen der Beschaffungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers
Der für den Wettbewerb der Bieter und den Wettbewerb im Binnenmarkt wichtige vergaberechtliche Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung wird in der neueren Vergaberechtsprechung zu Gunsten der Freiheit des öffentlichen Auftraggebers in der Bestimmung der von ihm konkret nachgefragten Produkte und Leistungen zurückgedrängt. Im nachfolgenden Beitrag soll untersucht werden, ob diese Entwicklung vergaberechtlich billigenswert ist.
Jochen Mohr
Privatrechtliche Nichtigkeit von Kartellen und öffentlich-rechtlicher Vertrauensschutz
Der Beitrag behandelt am Beispiel des Kartellverbots die Problematik des "Vertrauensschutzes im Kartellrecht". Er arbeitet heraus, dass aufgrund des immer mehr in den Vordergrund rückenden privaten Rechtsschutzes selbst eine Nichttätigkeitsverfügung der Kartellbehörden keinen dauerhaften Vertrauenstatbestand zu Gunsten der betroffenen Unternehmen bilden kann, da sich dritte Privatkläger jedenfalls dauerhaft auf die privatrechtliche Nichtigkeit der Kartellvereinbarung berufen können.
Volker Soyez
Die Verjährung des Schadensersatzanspruchs gem. §33 Abs.3 Satz1 GWB
In einem Urteil vom 20.2.2009 (I-22 U 135/08) hat das OLG Düsseldorf nonchalant unterstellt, dass die kenntnisabhängige Verjährung im Kartellzivilrecht dann beginne, wenn in der Tagespresse von dem Kartellrechtsverstoß zu lesen sei, ohne dies jedoch im Einzelnen zu begründen. Eine solche Begründung fiele auch schwer; denn es gibt sie … zumindest in dieser Allgemeingültigkeit … nicht. Vielmehr kann eine Aussage über den Verjährungsbeginn nur im Einzelfall getroffen werden. Und in den meisten Einzelfällen wird man zu dem Ergebnis gelangen, dass die Verjährung eben nicht bereits mit der kartellbehördlichen Entscheidung bzw. mit der Veröffentlichung entsprechender Berichte in der Tagespresse beginnt. Diese These soll im vorliegenden Beitrag näher beleuchtet und begründet werden.
Uwe Scharen
Vergaberecht und Bauen auf erworbenem öffentlichen Grund nach Wünschen der öffentlichen Hand
Zugleich Besprechung des Urteils des EuGH vom 25.März 2010 … Rs C-451/08 … Helmut Müller
Der Beitrag befasst sich mit der Auslegung des Begriffs ¹öffentlicher Bauauftrag“ der Vergaberichtlinie 2004/18/EG durch den EuGH in Fällen, in denen zu dem geplanten oder durchgeführten Vorhaben der Verkauf eines Grundstücks der öffentlichen Hand an einen Investor gehört. Das sich daraus ergebende Prüfungsschema wird als geeignet und sachgerecht erachtet, ausschreibungsfreie von ausschreibungspflichtigen Geschäften der öffentlichen Hand zu scheiden. Den Konsequenzen wird nachgegangen, wenn auf Grund eines Bebauungsplans, §12, §11 oder §124 BauGB auf dem ehemals der öffentlichen Hand gehörenden Grundstück gebaut werden soll. Übereinstimmungen mit der Rechtsprechung des BGH werden aufgezeigt.
Markus Lange
The 10th Anniversary of the ICN … a Look Back and Ahead
This paper traces the origins, the development and the work of the International Competition Network (ICN) over the first ten years of its existence. An informal worldwide network of competition authorities, the ICN has had a significant impact on the international debate of competition law enforcement and competition policy. It has established itself as an important international forum, complementing the work of established international organizations such as the OECD and UNCTAD.
Entscheidungsbesprechung
Thomas Tobias Hennig
Come fly with me … Der Fall Ryanair/Aer Lingus
Leitsätze:
1. Besonders hohe Marktanteile liefern … von außergewöhnlichen Umständen abgesehen … als solche den Beweis für das Vorliegen einer beherrschenden Stellung.
2. Eine Preisregressionsanalyse ist ein geeignetes Mittel, um die von der Kommission im Rahmen ihrer Marktuntersuchung gefundenen Ergebnisse zu untermauern.
3. Soweit durch einen Zusammenschluss zwischen Luftverkehrsunternehmen, die vor dem Zusammenschluss von dem gleichen Flughafen als Basis operierten, eine gemeinsame große Basis geschaffen würde, kann dies der fusionierten Einheit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschaffen, der insbesondere bei der Beurteilung des potentiellen Wettbewerbs und etwaiger angebotener Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen ist.
4. Eine Minderheitsbeteiligung, deren Erwerb im Zusammenhang mit einem öffentlichen Übernahmeangebot erfolgt, das auf den Erwerb der Kontrolle gerichtet ist, stellt, soweit die Kommission den Kontrollerwerb untersagt, keinen vollzogenen Zusammenschluss i.S.d. Art.8 Abs.4 FKVO dar und kann mithin von der Kommission nicht entflochten werden, auch wenn die Minderheitsbeteiligung zuvor dem Vollzugsverbot des Art.7 FKVO unterlag.
