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Archiv Newsticker sonstige - Juli 2006

28.07.2006
BVerfG: Tage der offenen Tür am 21. und 22. November 2006 - Verhandlung des Ersten Senats in Sachen "CICERO" -

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Mittwoch, 22. November 2006, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe die Verfassungsbeschwerde des Chefredakteurs des Politmagazins CICERO, der sich gegen eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung bei der Zeitschrift wendet.

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21.07.2006
BFH: Keine Erstzulassung eines PKW mit Zuteilung eines Überführungskennzeichens

Mit der Zuteilung eines Kurzzeit-(Überführungs-)Kennzeichens ist keine Erstzulassung des betreffenden Fahrzeuges verbunden. Das musste kürzlich die Klägerin in einem vom Bundesfinanzhof (BFH) in letzter Instanz entschiedenen Fall erfahren.

Kategorie: Newsticker Sonstiges

21.07.2006
BFH: Die verbilligte Überlassung hochwertiger Markenkleidung ist regelmäßig Arbeitlohn

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer verbilligt hochwertige Kleidung aus seinem Sortiment, ist der dem Arbeitnehmer dadurch zugewandte Rabattvorteil als Arbeitslohn einkommensteuerlich zu erfassen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 11. April 2006 VI R 60/02 entschieden. Im Streitfall ging es um einen Bekleidungsartikelhersteller, der unter einem allgemein bekannten Markennamen hochwertige Kleidungsstücke vertrieb. Er stellte den Mitgliedern der Geschäftsleitung die jeweils neueste Bekleidungskollektion zur Verfügung, um die Marke nach außen hin zu repräsentieren. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass im Umfang der verbilligten Überlassung ein lohnsteuerlich zu erfassender Vorteil vorliege. Der BFH ist dieser Rechtsauffassung gefolgt und hat die anders lautende Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben. Er hat den Entlohnungscharakter insbesondere nicht mit der vom Hersteller vorgebrachten Begründung verneint, dass durch das Tragen der Kleidung eine...

Kategorie: Newsticker Sonstiges

20.07.2006
IVD unterstützt Bundesratsinitiative zur Mietrechtsreform

Berlin, 20. Juli 2006. – Der Immobilienverband Deutschland (IVD) unterstützt die Bundesratsinitiative der baden-württembergischen Landesregierung zur Liberalisierung des Mietrechts. Ziel der Initiative ist die Einführung einheitlicher Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter, die Verkürzung der so genannten Schonfrist für bereits gekündigte, säumige Mieter auf einen Monat sowie die Anhebung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von derzeit 20 auf 30 Prozent.

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20.07.2006
BFH: Parkverbilligung für Kunden mindert nicht den Umsatz des Einzelhändlers

Einkaufen in der Innenstadt mag reizvoll sein – stellt die Kunden aber vor Herausforderungen: Wie hinkommen, wo parken und wie den Einkauf transportieren? Innenstadt-Geschäfte werben um Kunden u.a. damit, dass sie Parkentgelte oder Beförderungskosten für den öffentlichen Nahverkehr ganz oder teilweise erstatten, wenn es zu Umsätzen kommt. Für den Verkäufer stellt sich dann die Frage, ob diese „Dreingabe“ die Bemessungsgrundlage seiner Umsätze und damit die von ihm abzuführende Umsatzsteuer mindert.

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19.07.2006
BFH: Vorlage an den EuGH: Steuerfreiheit einer Aufwandsentschädigung für einen nebenberuflichen Lehrauftrag an der Universität Straßburg?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 1. März 2006 XI R 43/02 europarechtliche Bedenken im Hinblick darauf geäußert, dass die Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nur für Tätigkeiten im Auftrag einer deutschen öffentlichen Institution gewährt wird.

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18.07.2006
Versicherungsreform macht Immobilien für Versicherungen attraktiver

Berlin, 18. Juli 2006 – Immobilienanlagen, die derzeit bei deutschen Versicherungen nur etwa fünf Prozent des Anlagevermögens ausmachen, werden künftig erheblich an Bedeutung gewinnen. Das erwartet der Immobilienverband Deutschland (IVD) als Resultat aus den von der Bundesregierung geplanten Neuregelungen im Zuge der anstehenden Reform des Versicherungsvertragsrechtes.

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18.07.2006
BFH: Abzug des Schulgelds für eine "Europäische Schule" als Sonderausgabe

Mit Urteil vom 5. April 2006 XI R 1/04 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass auch an "Europäische Schulen" gezahltes Schulgeld unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Sonderausgabe abgezogen werden kann. Im Streitfall hatte der nach Brüssel umgezogene Kläger seine Kinder an der dortigen "Europäischen Schule" unterrichten lassen. Das Schulgeld machte er als Sonderausgaben geltend. Schulgeld für den Unterricht in Privatschulen kann in Höhe von 30 v.H. als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer abgesetzt werden, wenn die Schule staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt ist. Eine "Europäische Schule" ist zwar nicht von nationalen Behörden genehmigt, erfüllt aber nach Auffassung des BFH die Voraussetzungen, unter denen bei einer deutschen Schule eine Genehmigung zu erteilen wäre. Die "Europäischen Schulen seien durch den deutschen Gesetzgeber in einer Weise anerkannt, die einer staatlichen Genehmigung gleichkomme". In...

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17.07.2006
Korrespondierende Besteuerung verdeckter Gewinnausschüttungen – Langjährige Forderung des DStV berücksichtigt

Das Bundesfinanzministerium plant, mit dem neuen § 32a KStG eine neue Vorschrift in das Körperschaftsteuergesetz aufzunehmen, die die korrespondierende Besteuerung verdeckter Gewinnausschüttungen regelt. Danach soll, soweit der Steuerbescheid einer Kapitalgesellschaft hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung erlassen, aufgehoben oder geändert wird, dies auch für den Steuerbescheid des Anteilseigners gelten. Die Festsetzungsfrist des Anteilseigners soll nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des erlassenen, aufgehobenen oder geänderten Steuerbescheids gegenüber der Kapitalgesellschaft enden.

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17.07.2006
DATEV-Vertreterversammlung wählt Aufsichtsratskandidaten des DStV

Bei der Wahl zum DATEV-Aufsichtsrat am 30. Juni 2006 konnten sich die drei vom DStV nominierten Kandidaten mit überzeugender Mehrheit durchsetzen. StB/vBP Antje Töffels, StB/WP Joachim M. Clostermann und StB Reinhard Verholen werden für die nächsten vier Jahre die Interessen und Bedürfnisse ihrer Berufskollegen im Aufsichtsrat der DATEV vertreten. Letzterer wurde in der anschließenden konstituierenden Sitzung des DATEV-Aufsichtsrates zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.

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