Archiv Newsticker sonstige - August 2006
30.08.2006
BGH: Zum Schonvermögen beim Elternunterhalt
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des
Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Kind für den
Unterhalt seiner Eltern notfalls auch sein Vermögen einsetzen muss.
30.08.2006
BVerfG: Tage der offenen Tür am 21. und 22. November 2006 - Verhandlung des Ersten Senats in Sachen "Heimlicher Vaterschaftstest" -
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
30.08.2006
Richter am Bundesfinanzhof Dr. Alfred Christiansen tritt in den Ruhestand
Ende August 2006 tritt der Richter am Bundesfinanzhof Dr. Alfred C h r i s t
i a n s e n in den Ruhestand.
29.08.2006
IVD warnt: Scheinangebote bei Zwangsversteigerungen unwirksam
Nach neuem BGH-Urteil sind allein aus taktischen Gründen abgegebene Versteigerungsangebote im ersten Zwangsversteigerungstermin unwirksam / Urteil soll Gläubigern von Häusern und Grundstücken mehr Sicherheit geben / IVD rät zur Abgabe eines Angebots auf beiden Terminen
25.08.2006
BAG: Beendigungsvergleich zwischen Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer nach Betriebsübergang wirkt auch gegenüber Betriebsübernehmer
Der Betriebsveräußerer, der ein Arbeitsverhältnis vor dem Betriebsübergang gekündigt hat,
bleibt trotz des Betriebsübergangs Beklagter in dem Kündigungsrechtsstreit, den der Arbeitnehmer
gegen ihn angestrengt hat. Obwohl nach § 613a Abs. 1 BGB der Betriebserwerber
neuer Arbeitgeber wird, kann der Betriebsveräußerer in diesem Rechtsstreit auch einen Beendigungsvergleich
abschließen. Er wirkt zumindest dann gegenüber dem Betriebserwerber, wenn
dieser mit dem Vergleich einverstanden ist bzw. ihn genehmigt.
25.08.2006
BAG: Kein Betriebsübergang bei Fortführung der Aufgaben der früheren Treuhandanstalt
Eine von dem Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist sozial gerechtfertigt,
wenn sich im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die geplante Maßnahme
objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt. Die bloße Fortführung
der vereinigungsbedingten Aufgaben der Vermögenszuordnung begründet keinen
Betriebsübergang iSd. § 613a BGB.
25.08.2006
BAG: Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG
Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos
befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung
iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des
zu verlängernden Vertrags vereinbart und dadurch grundsätzlich nur die Vertragsdauer geändert
wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen. Dies gilt auch, wenn die geänderten
Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer günstiger sind. Andernfalls handelt es sich um den
Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, dessen Befristung wegen des bereits bisher
bestehenden Arbeitsverhältnisses nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ohne Sachgrund nicht
zulässig ist. Das schließt Veränderungen der Arbeitsbedingungen während der Laufzeit des
Ausgangsvertrags oder des verlängerten Vertrags nicht aus. Die Änderung des Vertragsinhalts
anlässlich einer Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 TzBfG ist zulässig, wenn die Veränderung
auf einer...
25.08.2006
Bauherren-Schutzbund e.V.: Augen auf beim Fenstereinbau!
Fenster zählen zur Visitenkarte eines Hauses, die wesentlich vom Geschmack der Bauherren und
Immobilienerwerber geprägt wird. Doch nicht nur der optische Gesamteindruck entscheidet.
Unabhängig vom individuellen Stil muss auf den fertigungs- und gebrauchstechnischen Zustand der
Fenster und Türen schon beim Einbau besonderes Augenmerk gelegt werden.
23.08.2006
BFH: Aufwendungen für ein Erststudium können Werbungskosten sein
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können
Aufwendungen für eine Bildungsmaßnahme Werbungskosten sein, sofern sie
beruflich veranlasst sind. Es kommt für die steuerliche Berücksichtigung
nicht darauf an, ob ein neuer, ein anderer oder ein erstmaliger Beruf
ausgeübt werden soll. Der erforderliche Veranlassungszusammenhang kann bei
jeder beruflichen Bildungsmaßnahme erfüllt sein. Mit Urteil vom 20. Juli 2006
VI R 26/05 hat der BFH nunmehr entschieden, dass die gleichen Grundsätze für
ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Hochschulstudium gelten und
diese Aufwendungen zum Werbungskostenabzug führen können.
23.08.2006
Andres . Schneider Rechtsanwälte: Dr. Winfrid Andres Insolvenzverwalter über das Vermögen der KOOP Fullservice GmbH
Herr Rechtsanwalt Dr. Winfrid Andres ist im Anschluss an das vorläufige Insolvenzverfahren mit Beschluss vom 28.06.2006 zum Aktenzeichen 501 IN 129/06 zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der KOOP Fullservice GmbH ernannt worden. Der Geschäftsbetrieb war während des vorläufigen Insolvenzverfahrens sowie des eröffneten Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter fortgeführt worden.
