Massearmut oder Masseunzulänglichkeit in Insolvenzverfahren [§ 15 FAO]
Termin / Ort
Freitag, den 5. März 2010 in Köln
9:30 bis 17:00 Uhr
Ihre Referenten
» Dr. Ferdinand Kießner, Rechtsanwalt, Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH, Achern
» RiBGH Dr. Gerhard Pape, Bundesgerichtshof (IX. Zivilsenat), Karlsruhe
Schwerpunkte
- Anzeige der Masseunzulänglichkeit
- Rangordnung der Masseverbindlichkeit
- Tipps für die optimale Verfahrensabwicklung
Teilnehmer
- Insolvenzverwalter
- Fachanwälte mit Scherpunkt Insolvenzrecht
- Wirtschaftsjuristen und Betriebswirte, die im Insolvenzverwalterbüro tätig sind
- Insolvenzsachbearbeiter
Themen
Voraussetzungen der Verfahrenseröffnung: Verfahrenskostendeckung!
- Berechnung der Gerichtskosten
- Anfallende Kosten des (vorläufigen) Insolvenzverwalters
- Auslagenbegriff
- Einzukalkulierende Zuschläge zur Normalvergütung
- Kosten für die Mitglieder des Gläubigerausschusses
Verfahrensabweisung mangels Masse vs. Kostenstundung bei Verfahren natürlicher Personen
Verfahrensbeendigung wegen nachträglicher Massearmut
- Legaldefinition § 207 InsO
- Fehlende Kostendeckung der Verwaltungskosten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Anhörung des Insolvenzverwalters, der Gläubigerversammlung und der Massegläubiger
- Sinn der Erhaltung des Verfahrens - Chance und Recht auf Massekostenvorschüsse?
- Pflichtenkollision des Verwalters: Erhalt der Masse contra Haftungsrisiko
- Verwertungsbefugnis, Verwertungsmaßnahmen sowie Barmittelverwendung
- Abwicklungstipps für massearme Verfahren und Sicherstellung ordnungsgemäßer Rechnungslegung
- Nachtragsverteilung trotz erfolgter Verfahrenseinstellung?
Masseunzulänglichkeit §§ 208 ff InsO
- Feststellung der Masseunzulänglichkeit
- Drohende, vorbeugende und Vorübergehende Feststellung
- Praktisches Vorgehen der Überprüfung des Masseunzulänglichkeitsrisikos
- Pflichten des Verwalters im Fall der Masseunzulänglichkeit
- Verwertung und Verwaltung der Masse
- Fortwährende Prüfungs- und Anzeigepflicht gegenüber dem Insolvenzgericht
- Mitteilungspflicht der betroffenen im Fall der Verfahrensbeendigung
- Endgültige Masseunzulänglichkeit
- Rangfolge der Befriedigung von Masseverbindlichkeiten
- Verteilung der Restmasse
- Schlussrechnungslegung gegenüber dem Insolvenzgericht
Masseunzulänglichkeit bei besonderen Insolvenzverfahren
- Insolvenzplan
- Eigenverwaltung
Veranstaltungsort / Anfahrt
Radisson Blu
Messe-Kreisel 3
50679 Köln
+49 221 277200
+49 221 2772010
Die Wegbeschreibung zum Tagungshotel erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung. Bei Bedarf buchen Sie bitte Ihr Zimmer rechtzeitig direkt im Hotel (begrenztes Zimmerkontingent).
Teilnahmegebühren
595,– € zzgl. MwSt. (= brutto 708,05 €) inkl. Seminarunterlage, Pausenerfrischungen, Mittagessen
§ 15 FAO
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