60. Geburtstag der ehemaligen Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Susanne Baer

16.02.2024

Pressemitteilung Nr. 19/2024 vom 15. Februar 2024

Die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Susanne Baer, LL.M. (Michigan), begeht am 16. Februar 2024 ihren 60. Geburtstag.

Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Susanne Baer, LL.M. (Michigan), studierte von 1983 bis 1988 Rechts- und Politikwissenschaften an der Freien Universität Berlin. Sie legte 1988 das Erste und 1991 das Zweite juristische Staatsexamen ab. 1993 erwarb sie den Master of Laws an der University of Michigan Law School. Nach der Promotion im Jahr 1995 arbeitete Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Susanne Baer, LL.M. (Michigan), bis zum Jahr 2000 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Assistentin an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Dort wurde sie im Jahr 2000 habilitiert und erhielt die Lehrbefugnis für die Fächer Öffentliches Recht, Verwaltungswissenschaften, Rechtstheorie und Rechtsvergleichung. Sie lehrte an der Central European University Budapest, der Universität Linz, der University of Toronto und der New York University und vertrat Professuren in Erfurt und Bielefeld. Im Jahr 2002 wurde sie zur Universitätsprofessorin an der Humboldt-Universität zu Berlin ernannt und 2009 auf eine Global Law Professur an der University of Michigan Law School berufen. Von 2003 bis 2010 leitete Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Susanne Baer, LL.M. (Michigan), das an der Humboldt-Universität zu Berlin angesiedelte GenderKompetenzZentrum. Im Jahr 2008 gründete sie das Institut für Interdisziplinäre Rechtsforschung - Law and Society Institute an der Humboldt-Universität zu Berlin. Im Jahr 2010 initiierte sie die Humboldt Law Clinic für Grund- und Menschenrechte. Von 2009 bis 2010 war sie Vizepräsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin.

Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Susanne Baer, LL.M. (Michigan), gehörte dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Ersten Senats von Februar 2011 bis Februar 2023 an. Als Berichterstatterin hat sie zahlreiche bedeutsame Senatsverfahren vorbereitet. Hierzu gehören auf dem Gebiet der sozialen Sicherung die Entscheidungen zu Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (BVerfGE 132, 134), zu Sanktionen im Sozialrecht (BVerfGE 152, 68) und zur Sonderbedarfsstufe im Asylbewerberleistungsrecht (BVerfGE 163, 254). Im Arbeitsrecht sind etwa die Entscheidungen zum Tarifeinheitsgesetz (BVerfGE 146, 71) und zum Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung (BVerfGE 149, 126) zu nennen. Hinzu tritt die Entscheidung zu Benachteiligungsrisiken von Menschen mit Behinderung in der Triage (BVerfGE 160, 79). Im Bereich der Wissenschaftsfreiheit war sie Berichterstatterin der Entscheidungen zu Studiengebühren (BVerfGE 134, 1), zur organisatorischen Ausgestaltung der Hochschulen (BVerfGE 136, 338) und zur Akkreditierung von Studiengängen (BVerfGE 141, 143). Zum Grundrecht der Vereinigungsfreiheit ist die Entscheidung über Vereinsverbote (BVerfGE 149, 160) anzuführen.

Im Jahr 2017 wurde Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Susanne Baer, LL.M. (Michigan), zur Corresponding Fellow of the British Academy gewählt und 2022 als Centennial Professorin an die London School of Economics eingeladen. Die University of Michigan, die Universiteit Hasselt und die Juristische Fakultät der Universität Luzern verliehen ihr die Ehrendoktorwürde.

Nach Beendigung ihrer Amtszeit als Richterin des Bundesverfassungsgerichts nahm Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Susanne Baer, LL.M. (Michigan), ihre Tätigkeit als Universitätsprofessorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin wieder auf. Zum Ende ihrer Dienstzeit wurde sie vom Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.

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