65. Geburtstag des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Reinhard Gaier

02.04.2019

Pressemitteilung Nr. 24/2019 vom 2. April 2019

Der frühere Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Reinhard Gaier feiert am 3. April 2019 seinen 65. Geburtstag.

Prof. Dr. Reinhard Gaier studierte Rechtswissenschaften in Mannheim und legte 1980 sein Erstes und 1982 sein Zweites juristisches Staatsexamen ab. Kurz darauf begann Prof. Dr. Reinhard Gaier seine berufliche Laufbahn als Richter im Landgerichtsbezirk Darmstadt. Von 1986 bis 1993 war er als Richter am Landgericht Darmstadt tätig und hatte neben seiner richterlichen Arbeit noch das Amt eines Präsidialrichters sowie ab 1991 auch das des Pressesprechers inne. 1992 folgte zunächst die Abordnung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und im Jahr darauf die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht. Am Oberlandesgericht Frankfurt am Main war Prof. Dr. Reinhard Gaier Mitglied in den für Kartell-, Vergabe- und Urheberrecht zuständigen Senaten. 1998 wurde er mit einer Arbeit zum Thema „Urteilstatbestand und Mündlichkeitsprinzip - Zum Zusammenhang der Beurkundungsfunktion des Urteilstatbestandes mit den Bestimmungen der ZPO über die Mündlichkeit des Verfahrens“ an der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden promoviert. Prof. Dr. Reinhard Gaier wurde im Oktober 2000 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt, wo er als Mitglied des V. Zivilsenats u. a. für das Immobilien- und Wohnungseigentums-recht zuständig war. Seit 2008 ist er Honorarprofessor für die Bereiche Verfassungsrecht und anwaltliches Berufsrecht an der Juristischen Fakultät der Leibnitz Universität Hannover.

Prof. Dr. Reinhard Gaier wurde am 15. Oktober 2004 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt und gehörte vom 1. November 2004 bis zum 8. November 2016 dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Sein Dezernat umfasste insbesondere das Recht der freien Berufe, das Mietrecht, das Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie das Anwaltsvertragsrecht und das Recht der Leistungserbringer in der gesetzlichen Krankenkasse. Als Berichterstatter bereitete er eine Reihe von bedeutenden Senatsverfahren vor. Beispielhaft seien dabei die Verfahren zur eingeschränkten Zulässigkeit des Erfolgshonorars für Rechtsanwälte (BVerfGE 117, 163), zur grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit des Rauchverbots in Gaststätten (BVerfGE 121, 317 und 130, 131) sowie zur Verfassungsmäßigkeit des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (BVerfGE 142, 268) genannt.

Zum Ende seiner Amtszeit wurde Prof. Dr. Reinhard Gaier vom Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband ausgezeichnet.

Der Jubilar lebt heute in Darmstadt.

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