7. Europarechtliches Symposion beim Bundesarbeitsgericht

03.02.2012

Das Bundesarbeitsgericht veranstaltet gemeinsam mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V. am 26. und 27. April 2012 in Erfurt zum siebten Mal ein Europarechtliches Symposion. Mit der Veranstaltung wird eine im Jahr 1995 begründete Tradition fortgesetzt, auf hohem wissenschaftlichen Niveau aktuelle Rechtsfragen des Unionsrechts mit arbeitsrechtlichem Bezug zu diskutieren.

Referentinnen und Referenten aus Litauen, dem Vereinigten Königreich und der Bundesrepublik Deutschland werden über das Spannungsverhältnis von nationalem Recht, Europäischer Menschenrechtskonvention und Unionsrecht, die Freizügigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen in Europa sowie die aktuelle Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Arbeits- und Sozialrecht sprechen. Die Konferenzsprache ist deutsch. Das englische Referat wird konsekutiv übersetzt werden.

Das Programm sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts www.bundesarbeitsgericht.de und unter www.bag-symposion.de.

Die Teilnehmer des Europarechtlichen Symposions 2012 können eine Bescheinigung gemäß § 15 FAO erhalten.

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