70. Geburtstag des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff
Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff begeht am 25. November 2024 seinen 70. Geburtstag.
Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff studierte von 1975 bis 1980 Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen im Jahr 1984 war er von 1984 bis 1987 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg tätig und trat 1987 in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen beim Finanzgericht Düsseldorf ein. Von 1987 bis 1991 wurde Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Von 1991 bis 1992 war er als Referatsleiter im Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern tätig und wechselte von dort im Jahr 1992 als Richter an das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern und zugleich - im zweiten Hauptamt - als Richter an das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern. Von 1995 bis 1996 war er zudem stellvertretendes Mitglied des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern. Im Jahr 1997 wurde Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt und war dort bis zu seinem Amtsantritt beim Bundesverfassungsgericht im Jahr 2001 im IX. Senat tätig.
Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff gehörte dem Bundesverfassungsgericht von Januar 2001 bis Oktober 2011 als Mitglied des Zweiten Senats an. Sein Dezernat umfasste unter anderem das Kommunalrecht, das materielle und formelle Strafvollstreckungsrecht, die Maßnahmen im Vollzug von Untersuchungshaft, Strafhaft, Unterbringungen und sonstigen Freiheitsentziehungen, die Wiederaufnahme des Strafverfahrens und die Verfahren nach Artikel 126 Grundgesetz. Später kamen unter anderem das Parteienrecht, das Wahlrecht, das Wahlprüfungsverfahren, das Parteiverbotsverfahren, das Wehr- und Ersatzdienstrecht und das Abgaben- und Steuerrecht sowie das Ordnungswidrigkeitenrecht hinzu. Als Berichterstatter hat Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff zahlreiche bedeutsame Senatsverfahren vorbereitet. Dazu zählen die Entscheidungen zur „Sicherungsverwahrung“ (BVerfGE 109, 133), zur „Beschlagnahme von Datenträgern“ (BVerfGE 113, 29), zur „Telekommunikationsüberwachung“ (BVerfGE 115, 166), zur „Strafrestaussetzung“ (BVerfGE 117, 71), zur „Fünf-Prozent Sperrklausel in Schleswig-Holstein“ (BVerfGE 120, 82), zum „Hessischen Privatrundfunkgesetz“ (BVerfGE 121, 30), zu „Wählervereinigungen“ (BVerfGE 121, 108), zum „negativen Stimmgewicht“ (BVerfGE 121, 266), zu „Wahlcomputern“ (BVerfGE 123, 39) und die Entscheidung „Kommunales Hebesatzrecht“ (BVerfGE 125, 141).
Im Jahr 2006 verlieh die Universität Greifswald Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff die Ehrendoktorwürde. Von 2007 bis 2023 lehrte er als Honorarprofessor an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Seit 2021 ist er Honorarprofessor an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff schied beim Bundesverfassungsgericht auf eigenen Wunsch vor dem Ablauf seiner regulären Amtszeit aus, um als Präsident an den Bundesfinanzhof zu wechseln, wo er von Oktober 2011 bis Juli 2020 als solcher tätig war.
Seit Januar 2021 ist Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff Sprecher des Vorstands des Zentrums für Digitalisierung des Steuerrechts der Ludwig-Maximilians-Universität München und seit Mai 2021 zudem Wissenschaftlicher Direktor des Instituts Finanzen und Steuern e.V.
Zum Ende seiner Amtszeit als Richter des Bundesverfassungsgerichts wurde Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff vom Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.