70. Geburtstag des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts a. D. Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof

22.06.2020

Pressemitteilung Nr. 50/2020 vom 19. Juni 2020

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a. D. Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof wird am 21. Juni 2020 sein 70. Lebensjahr vollenden.

Herr Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof gehörte vom 1. Oktober 2007 bis zum 30. November 2018 dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Am 16. März 2010 wurde er zum Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ernannt.

Ferdinand Kirchhof ist 1950 in Osnabrück geboren. Er wuchs in Karlsruhe auf und machte dort sein Abitur. Daran schloss sich ein Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg, Heidelberg und Speyer an. In den Jahren 1975 und 1978 legte er beide Staatsexamina ab und wurde 1981 zum Doktor der Rechte promoviert. Nach seiner Habilitation im Jahre 1985 in Speyer folgten Lehrtätigkeiten in Saarbrücken, München, Speyer und Tübingen. 1986 erhielt Ferdinand Kirchhof den Ruf auf den Lehrstuhl für öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Tübingen, den er bis September 2018 innehatte. Seit 1993 war er zudem Inhaber des Jean-Monnet-Chair der EU „European Fiscal Law“. Von 1999 bis 2001 war Kirchhof Prorektor der Universität Tübingen. In den Jahren 2003 bis 2004 beriet er als gewählter Sachverständiger in der Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (Föderalismuskommission) den Bundestag und den Bundesrat. Ferdinand Kirchhof war von 2003 bis 2007 als Mitglied des Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg sowie von 2006 bis 2007 als Vorstandsmitglied der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer tätig. Zudem lehrte er von 2006 bis 2009 an der Université Paris (Panthéon-Sorbonne), seit 2007 als professeur invité.

Während seiner Tätigkeit am Bundesverfassungsgericht wirkte Ferdinand Kirchhof als Berichterstatter an einer Reihe von bedeutenden Senatsverfahren mit, zum Beispiel an den Entscheidungen zu dem Basistarif in der privaten Krankenversicherung (BVerfGE 124, 25), den Hartz-IV-Regelleistungen (BVerfGE 125, 175) und zum Luftverkehrsteuergesetz (BVerfGE 137, 350). Unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof verkündete der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts zahlreiche wichtige Urteile, so die Entscheidung zu dem Asylbewerberleistungsgesetz (BVerfGE 132, 134), zur Besetzung der Gremien des ZDF (BVerfGE 136, 9) zur Verschonung von der Erbschaftsteuer beim Übergang betrieblichen Vermögens (BVerfGE 138, 136) sowie zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer (BVerfGE 148, 147).

Zum Ende seiner Amtszeit wurde Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof mit dem großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.

Ferdinand Kirchhof ist verheiratet und lebt in Reutlingen.

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