8. Europarechtliches Symposion beim Bundesarbeitsgericht

24.04.2015

Das Bundesarbeitsgericht und der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e. V. veranstalten am 23. und 24. April 2015 zum achten Mal ein Europarechtliches Symposion. Die Veranstaltung findet im Bundesarbeitsgericht statt. Referentinnen und Referenten aus Schweden und der Bundesrepublik Deutschland werden über arbeitsrechtliche Folgen eines unionsweiten demografischen Wandels, den Schutz der Menschenrechte durch europäische Verfassungsgerichte, die Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH auf das deutsche Arbeitsrecht sowie dessen aktuelle Urteile zum Arbeitsrecht sprechen.

Die Konferenzsprache ist Deutsch. Das englische Referat wird konsekutiv übersetzt. Zu dem Symposion haben sich mehr als 320 Teilnehmer aus dem In- und Ausland angemeldet.

Die Vorträge und Diskussionsbeiträge werden im Heft 5 der Zeitschrift „Recht der Arbeit“ veröffentlicht.

Erfurt, 23. April 2015

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