80. Geburtstag des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts und Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts Prof. Dr. Thomas Dieterich

18.06.2014

Der frühere Richter des Bundesverfassungsgerichts und spätere Präsident des Bundesarbeitsge-richts Prof. Dr. Thomas Dieterich feiert am 19. Juni 2014 seinen 80. Geburtstag.

Prof. Dr. Thomas Dieterich studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Göttingen. Nach seinen juristischen Staatsexamina und der Promotion begann er seine berufliche Laufbahn im Jahr 1963 in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg. In den Jah-ren 1965/66 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet, anschließend unter anderem als Direktor des Arbeitsgerichts Mannheim und als Direktor des Landesarbeitsgerichts tätig. Im Jahr 1972 wurde er zum Richter und im Jahr 1980 zum Vorsit-zenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt.

Ab dem 16. November 1987 war Prof. Dr. Thomas Dieterich als Richter des Bundesverfassungs-gerichts im Ersten Senat tätig. Sein Dezernat umfasste vor allem das Ausbildungs- und Prüfungs-recht sowie das Recht der freien Berufe. Als Berichterstatter bereitete er eine Reihe von wichtigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vor. Zu den bekanntesten Entscheidungen zählen ein Beschluss zur Verfassungswidrigkeit des entschädigungslosen Wettbewerbsverbots für Han-delsvertreter (BVerfGE 81, 242), ein Beschluss zur Gleichstellung der Ehefrau bei der Nachna-menswahl (BVerfGE 84, 9) sowie Grundsatzentscheidungen zur gerichtlichen Kontrolle von Prü-fungsentscheidungen (BVerfGE 84, 34) und zur Inhaltskontrolle von Bürgschaften unerfahrener bzw. wirtschaftlich schwacher Personen gegenüber Banken (BVerfGE 89, 214).

Im Februar 1994 wurde Prof. Dr. Thomas Dieterich zum Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt. In diesem Amt wirkte er bis zu seinem Ruhestand im Jahr 1999.

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