85. Geburtstag des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde

18.09.2015

Pressemitteilung Nr. 69/2015 vom 18. September 2015

Der frühere Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde feiert am morgigen 19. September 2015 seinen 85. Geburtstag.

Prof. Dr. Dr. Böckenförde studierte Rechtswissenschaft und Geschichte an den Universitäten Münster und München. Nachdem er im Jahr 1953 das erste juristische Staatsexamen abgelegt hatte, wurde er 1956 zum Dr. jur. und 1960 zum Dr. phil. promoviert. Nach seiner Habilitation im Jahr 1964 lehrte er als Professor für öffentliches Recht, Verfassungs- und Rechtsgeschichte sowie Rechtsphilosophie an den Universitäten Heidelberg (1964 bis 1969), Bielefeld (1969 bis 1977) und Freiburg im Breisgau (ab 1977). Von ihm stammt der viel zitierte und in der Staatstheorie als Böckenförde-Diktum bekannte Satz: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“

Am 20. Dezember 1983 erfolgte die Ernennung von Prof. Dr. Dr. Böckenförde zum Richter des Bundesverfassungsgerichts, dessen Zweiten Senat er bis zu seinem Ausscheiden am 3. Mai 1996 angehörte. In seinem Dezernat war er insbesondere für das Asylrecht und das Finanzverfassungs- und Haushaltsrecht zuständig. Er bereitete als Berichterstatter u. a. die wichtigen Entscheidung zu „Nachfluchttatbeständen“ (BVerfGE 74, 51), zur Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft (BVerfGE 76, 143), zum Asylrecht von Tamilen (BVerfGE 80, 315) und zum Länderfinanzausgleich (BVerfGE 86, 148) vor. Prof. Dr. Dr. Böckenförde verfasste in seiner Zeit als Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zahlreiche abweichende Meinungen; den Sondervoten zum steuerlichen Halbteilungsgrundsatz (BVerfG 93, 121 [149 ff.]) und zur steuerlichen Begünstigung von Parteispenden (BVerfGE 73, 40 [103 ff.]) ist der Senat in späteren Entscheidungen gefolgt (BVerfGE 115, 97 [114 ff.] bzw. BVerfGE 85, 264 [314 ff.]).

Prof. Dr. Dr. Böckenförde war von 1971 bis 1976 Mitglied der Enquetekommission Verfassungsreform des Deutschen Bundestags. Im Jahr 2004 wurde ihm der Hannah-Arendt-Preis für politisches Denken verliehen. Er ist Träger des Verdienstordens des Landes Baden-Württemberg und Komtur des Gregoriusordens.

Der Jubilar lebt heute bei Freiburg im Breisgau.

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