85. Geburtstag des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz

17.06.2014

Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz, feiert am morgigen 18. Juni 2014 seinen 85. Geburtstag.

Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz studierte in Tübingen und Göttingen zunächst Theologie, Psychologie und Philosophie sowie anschließend die Rechtswissenschaften. Nach seinen juristi-schen Staatsexamina und der Promotion war er im Jahr 1959 zunächst am Kirchenrechtlichen Institut der EKD tätig. Ab 1960 folgten diverse Stationen in der niedersächsischen Kommunal- und Landesverwaltung, u. a. als persönlicher Referent des damaligen Ministerpräsidenten. Im Jahr 1967 wurde Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz zum Direktor des Funkhauses Hannover des Norddeutschen Rundfunks gewählt. Zum Staatssekretär und Leiter der Staatskanzlei in Nie-dersachsen wurde er im Jahr 1970 ernannt. Von 1974 bis 1981 war er Mitglied des niedersächsi-schen Landtages, von 1974 bis 1976 zudem niedersächsischer Kultusminister. Ab 1976 war er neben seinem Abgeordnetenmandat als Rechtsanwalt tätig.

Vom 6. Juli 1981 bis 24. März 1994 gehörte Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Sein Dezernat umfasste unter anderem das Parlaments- und Strafvollstreckungsrecht. Als Berichterstatter wirkte er an zahlreichen bedeutenden Entschei-dungen des Bundesverfassungsgerichts mit, u. a. zum Hafturlaub bei lebenslanger Freiheitsstrafe (BVerfGE 64, 261), zur Stationierung von Mittelstreckenraketen (BVerfGE 68, 1), zur Kriegs-dienstverweigerung (BVerfGE 69, 1), zur parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste (BVerfGE 70, 324), zur Rechtsstellung des fraktionslosen Abgeordneten (BVerfGE 80, 188), zur Reichweite der Unschuldsvermutung (BVerfGE 82, 106) und zur Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe (BVerfGE 86, 288).

Im November 1987 wurde Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz zum Vizepräsidenten des Bun-desverfassungsgerichts und Vorsitzenden des Zweiten Senats ernannt. In seine Amtszeit fiel eine Reihe von wichtigen Verfahren, beispielsweise zum Schwangerschaftsabbruch (BVerfGE 88, 203) und zum Vertrag von Maastricht (BVerfGE 89, 155).

Die Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesellschaft wählte Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz im Jah-re 1998 zu ihrem Präsidenten, das Präsidium der Deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission im Jahre 1990 zu seinem Vorsitzenden. Er ist Ehrenpräsident der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung.

Der Jubilar lebt heute in Hannover.

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