BAG: Die Neuvergabe der Bereederung für ein Forschungsschiff als Betriebsübergang

03.03.2006

Bundesarbeitsgericht

Wird die Bereederung eines Forschungsschiffs im Rahmen einer Ausschreibung auf Grund

Vergaberechts auf einen anderen Betreiber übertragen, so kann hierin ein rechtsgeschäftlicher

Betriebsübergang liegen, der zum Übergang der Heuerverhältnisse nach § 613a Abs. 1

Satz 1 BGB auf den neuen Auftragnehmer führt. Ein Forschungsschiff mit seiner für Forschungszwecke

erforderlichen wissenschaftlichen Einrichtung und Organisation ist als eine

wirtschaftliche Einheit anzusehen, die bei einer Neubereederung und Fortführung als Forschungsschiff

ihre Identität wahrt.

Der Kläger war seit 1989 bei seiner Streithelferin als Bootsmann beschäftigt und zuletzt auf

dem Forschungsschiff „Poseidon“ eingesetzt. Der Bereederungsvertrag der Streithelferin

endete zum 31. Dezember 2003. Im Rahmen eines neuen Ausschreibungsverfahrens wurde

der Zuschlag für die Bereederung der „Poseidon“ der Beklagten durch deren Streithelferin

erteilt. Mit Schreiben vom 16. Dezember 2003 unterrichtete die Streithelferin des Klägers

diesen über einen Teilbetriebsübergang der „Poseidon“ auf die Beklagte. Der Kläger verlangte

erfolglos von der Beklagten die Fortsetzung seines Heuerverhältnisses.

Der Kläger begehrt die Feststellung, dass das ursprünglich mit seiner Streithelferin begründete

Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 1. Januar 2004 gem. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auf

die Beklagte übergegangen sei. Daher habe er sowohl einen Anspruch auf Beschäftigung

und auf Zahlung der Heuer für die Monate Januar bis einschließlich Mai 2004. Die Beklagte

stellt das Vorliegen eines Teilbetriebsübergangs iSd. § 613a Abs. 1 BGB in Abrede. Es handele

sich um eine reine Funktionsnachfolge. Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben.

Die Revision der Beklagten und deren Streithelferin blieben erfolglos.

BAG, Urteil vom 2. März 2006 - 8 AZR 147/05 -

 

Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 3. März 2005 - 1 Sa 35/04 -

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell