BAG: Mindestpersonalbesetzung als Maßnahme des Gesundheitsschutzes
Der Senat hat dem Antrag der Arbeitgeberin, mit dem diese einen Einigungsstellenspruch über Mindestbesetzungen im Pflegedienst einer Klinik angefochten hat, stattgegeben, ohne über die Zulässigkeit von solchen Regelungen als Maßnahme des Gesundheitsschutzes zu entscheiden.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 19. November 2019 - 1 ABR 22/18 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. April 2018 - 6 TaBV 21/17 -