BAG: Richter am Bundesarbeitsgericht Günther Bott im Ruhestand
Bundesarbeitsgericht
Mit Ablauf des 31. Januar 2009 ist der Richter am Bundesarbeitsgericht Günther Bott
in den Ruhestand getreten.
Herr Bott wurde am 20. Januar 1944 in Leslau an der Weichsel (heute: Wloclawek/
Polen) geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität
Marburg. Den Vorbereitungsdienst leistete er im Landgerichtsbezirk Kassel und legte
im Dezember 1971 das zweite juristische Staatsexamen ab. Im Mai 1972 trat er in
den Richterdienst der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen. Zunächst
war er an den Arbeitsgerichten Münster, Hamm und Rheine eingesetzt; von
Oktober 1979 bis Mai 1982 war er Direktor des Arbeitsgerichts Rheine. Nach einer
Abordnung an das Landesarbeitsgericht Hamm wurde er dort im Juni 1982 zum Vorsitzenden
Richter ernannt. Am 21. April 1994 wurde Herr Bott zum Richter am Bundesarbeitsgericht
berufen. Er gehörte durchgehend dem Vierten Senat an und war
seit 1999 dessen stellvertretender Vorsitzender.
Günther Bott hat in dieser Zeit die Rechtsprechung zum Tarifrecht erkennbar mitgeprägt.
Mit großer Einsatzbereitschaft hat er die Integration dieses Rechtsgebiets in
das System des kollektiven Arbeitsrechts der neuen Bundesländer vorangetrieben.
Für die weitere Strukturierung des Eingruppierungsrechts waren seine Beiträge von
entscheidender Bedeutung.
Mit großem Engagement hat sich Günther Bott neben seiner richterlichen Tätigkeit
für die Belange des Gerichts und der Richterschaft eingesetzt. Über viele Jahre war
er Mitglied des Richterrats und des Vorstands des Vereins der Richterinnen und
Richter des Bundesarbeitsgerichts. Mit seinem Ausscheiden verliert das Gericht einen
in jeder Hinsicht geschätzten Kollegen.