BAG: Richter am Bundesarbeitsgericht Günther Bott im Ruhestand

04.02.2009

Bundesarbeitsgericht

Mit Ablauf des 31. Januar 2009 ist der Richter am Bundesarbeitsgericht Günther Bott

in den Ruhestand getreten.

Herr Bott wurde am 20. Januar 1944 in Leslau an der Weichsel (heute: Wloclawek/

Polen) geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität

Marburg. Den Vorbereitungsdienst leistete er im Landgerichtsbezirk Kassel und legte

im Dezember 1971 das zweite juristische Staatsexamen ab. Im Mai 1972 trat er in

den Richterdienst der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen. Zunächst

war er an den Arbeitsgerichten Münster, Hamm und Rheine eingesetzt; von

Oktober 1979 bis Mai 1982 war er Direktor des Arbeitsgerichts Rheine. Nach einer

Abordnung an das Landesarbeitsgericht Hamm wurde er dort im Juni 1982 zum Vorsitzenden

Richter ernannt. Am 21. April 1994 wurde Herr Bott zum Richter am Bundesarbeitsgericht

berufen. Er gehörte durchgehend dem Vierten Senat an und war

seit 1999 dessen stellvertretender Vorsitzender.

Günther Bott hat in dieser Zeit die Rechtsprechung zum Tarifrecht erkennbar mitgeprägt.

Mit großer Einsatzbereitschaft hat er die Integration dieses Rechtsgebiets in

das System des kollektiven Arbeitsrechts der neuen Bundesländer vorangetrieben.

Für die weitere Strukturierung des Eingruppierungsrechts waren seine Beiträge von

entscheidender Bedeutung.

Mit großem Engagement hat sich Günther Bott neben seiner richterlichen Tätigkeit

für die Belange des Gerichts und der Richterschaft eingesetzt. Über viele Jahre war

er Mitglied des Richterrats und des Vorstands des Vereins der Richterinnen und

Richter des Bundesarbeitsgerichts. Mit seinem Ausscheiden verliert das Gericht einen

in jeder Hinsicht geschätzten Kollegen.

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