Besuch einer Delegation des EGMR beim Bundesverfassungsgericht
Pressemitteilung Nr. 45/2019 vom 2. Juli 2019
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas Voßkuhle, der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M., sowie weitere Mitglieder des Gerichts empfingen am 1. Juli 2019 eine Delegation des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Linos-Alexander Sicilianos.
Die Themen der Fachgespräche waren neben dem Grundrechtsschutz im Verhältnis zu Privaten und dem Datenschutz im europäischen Verfassungsgerichtsverbund die Frage, ob „Rote Linien“ in der Grundrechtsrechtsprechung ein notwendiges Instrument oder eine gefährliche Selbstbindung sind. Darüber hinaus diente der Delegationsbesuch dem Austausch über die aktuellen Arbeitsschwerpunkte.