BFH: Ärztlich verordnetes Funktionstraining umsatzsteuerfrei

02.07.2009

Bundesfinanzhof

Mit Urteil vom 30. April 2009 V R 6/07 hat der V. Senat des Bundesfinanzhofs

entschieden, dass ärztlich verordnetes Funktionstraining als Heilbehandlung

nach § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes umsatzsteuerfrei sein kann. Das

Urteil ist zu den Streitjahren 1993 - 1998 ergangen und beruht auf der damals

geltenden Fassung des § 43 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und

auf einer u.a zwischen den Trägern der gesetzlichen Kranken- und

Rentenversicherung abgeschlossenen Gesamtvereinbarung, ist aber gleichfalls

für die heute nach § 44 Abs. 1 Nr. 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

bestehende Rechtslage von Bedeutung. Für die Umsatzsteuerfreiheit des

Funktionstrainings kommt es insbesondere auf die Kostentragung durch die

gesetzlichen Krankenkassen an.

Nicht umsatzsteuerfrei sind demgegenüber Leistungen, die Krankenkassen nur

zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes nach § 20 SGB V

übernehmen.

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