BFH: Ärztlich verordnetes Funktionstraining umsatzsteuerfrei
Bundesfinanzhof
Mit Urteil vom 30. April 2009 V R 6/07 hat der V. Senat des Bundesfinanzhofs
entschieden, dass ärztlich verordnetes Funktionstraining als Heilbehandlung
nach § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes umsatzsteuerfrei sein kann. Das
Urteil ist zu den Streitjahren 1993 - 1998 ergangen und beruht auf der damals
geltenden Fassung des § 43 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und
auf einer u.a zwischen den Trägern der gesetzlichen Kranken- und
Rentenversicherung abgeschlossenen Gesamtvereinbarung, ist aber gleichfalls
für die heute nach § 44 Abs. 1 Nr. 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
bestehende Rechtslage von Bedeutung. Für die Umsatzsteuerfreiheit des
Funktionstrainings kommt es insbesondere auf die Kostentragung durch die
gesetzlichen Krankenkassen an.
Nicht umsatzsteuerfrei sind demgegenüber Leistungen, die Krankenkassen nur
zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes nach § 20 SGB V
übernehmen.