BFH: Festakt mit dem Bundespräsidenten - 100 Jahre Finanzgerichtsbarkeit

02.10.2018

Pressemitteilung Nr. 50/2018 vom 1. Oktober 2018

Mit einem Festakt hat der Bundesfinanzhof (BFH) die seit 100 Jahren bestehende Eigenständigkeit der Finanzgerichtsbarkeit gewürdigt. Herr Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hielt die Festrede in Anwesenheit höchster Repräsentanten aus Bund und Ländern, von Staat und Kirche sowie der Steuerrechtswissenschaft und der Beraterschaft.

Zu dem Festakt hatten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Katarina Barley, und der Präsident des BFH, Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff, in das Cuvilliés-Theater in der Residenz München eingeladen. Grußworte sprachen neben der Bundesjustizministerin der Bayerische Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Albert Füracker, und der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München, Dieter Reiter. Dem Bundespräsidenten wurde bei dem Festakt die Festschrift 100 Jahre Steuerrechtsprechung in Deutschland übergeben.

Anlass für den Festakt war, dass der Reichsfinanzhof (RFH) am 1. Oktober 1918 in München seine Tätigkeit aufgenommen hatte. Bereits damals wurde im Zusammenhang mit der Einführung der Umsatzsteuer betont, dass die Bürger einer Garantie bedürften, dass Gesetze mit immer höheren Steuern im ganzen Reich einheitlich angewandt werden. Die Steuerpflichtigen sollten in die Lage versetzt werden, sich gegen Willkür und ungerechtfertigte Härten vor einem unabhängigen Gericht zu wehren. Der erste Gerichtspräsident, der Wirkliche Geheime Rat Exzellenz Gustav Jahn, sah die Aufgabe des Gerichts darin, den Steuerpflichtigen Rechtsschutz in Steuer- und Abgabenangelegenheiten zu gewähren.

Mit dem Jubiläum wird auch an die Rolle des RFH in der Zeit des Nationalsozialismus erinnert. Der RFH nahm seine Aufgabe als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege nicht mehr wahr. Er ordnete sich in vielen Fällen dem Willen des Reichsfinanzministeriums unter und traf Entscheidungen insbesondere zum Nachteil von Steuerpflichtigen jüdischer Abstammung sowie gegen Kirchen, Religionsgemeinschaften und geistliche Orden. Zwar sind viele Urteile des RFH aus dieser Zeit fachlich nicht zu beanstanden, gleichwohl ist es "unfassbar und beschämend, wie andere Entscheidungen getroffen und zudem begründet wurden", wie der Präsident des BFH, Mellinghoff, aus Anlass des Jubiläums betonte.

Der BFH ist Nachfolger des RFH und wurde als erster der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes durch Gesetz vom 29. Juni 1950 errichtet. Damals bestanden vier Senate mit 19 Richtern. Heute sind in elf Senaten insgesamt 59 Richterinnen und Richter tätig. Die Richterschaft des BFH besteht zur Zeit zu 29 % aus Richterinnen.

Der BFH fühlt sich - wie der RFH bei seiner Errichtung - dem Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet und achtet auf eine zügige Entscheidungsfindung. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt momentan etwas mehr als acht Monate. Bemerkenswert ist zudem die hohe Erfolgsquote der Steuerpflichtigen in Revisionsverfahren beim BFH. Hier werden die grundlegenden steuerrechtlichen Rechtsfragen entschieden. Die Erfolgsquote belief sich hier zuletzt (2017) auf 44 %.

Mit seiner Geschichte einschließlich der des RFH beschäftigt sich der BFH auch im Rahmen einer Ausstellung, die für die Öffentlichkeit bis zum Jahresende zu festgelegten Besuchszeiten im Gerichtsgebäude in der Ismaninger Str. 109 in München zugänglich ist.

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