BFH: Haftung des Leiters der Wertpapierabteilung eines Kreditinstituts für hinterzogene Steuern von Wertpapierkunden ist zweifelhaft, wenn Steuerhinterziehung nicht individuell festgestellt werden kann

13.08.2009

Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 16. Juli 2009 VIII B 64/09

die Vollziehung eines Haftungsbescheides bis zum Ende des noch anhängigen

finanzgerichtlichen Klageverfahrens ausgesetzt. Mit dem angefochtenen

Bescheid hatte das Finanzamt den Leiter der Wertpapierabteilung eines

Kreditinstituts wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Haftung genommen (§

71 der Abgabenordnung --AO--), weil auf dessen Initiative und mit dessen

Billigung in zahlreichen Fällen Wertpapiere anonym ins Ausland übertragen

worden waren. Das Finanzamt hatte trotz Kooperation des Kreditinstituts die

betreffenden Steuerpflichtigen zwar nicht ermitteln können; es hatte aber

aufgrund von statistischen Auswertungen seiner bei anderen Steuerpflichtigen

getroffenen Feststellungen die Höhe der hinterzogenen Einkommensteuer

geschätzt und (vermindert um einen Abschlag von 25 v.H.) zur Grundlage des

angefochtenen Haftungsbescheides gemacht.

Der BFH hatte bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen

summarischen Prüfung ernstliche Zweifel, ob der Haftungsbescheid rechtmäßig

ist. Es sei bisher höchstrichterlich nicht geklärt, welche Auswirkungen es

für die Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung (§ 71 AO) hat, wenn

die mutmaßlichen Haupttäter einer Steuerhinterziehung nicht ermittelt werden

können und folglich nicht individuell festgestellt werden kann, ob eine

Steuerhinterziehung überhaupt begangen und welche Steuer dadurch konkret

hinterzogen worden ist. Es sei zweifelhaft, ob sich das Vorliegen einer

Steuerhinterziehung im Einzelfall mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsaussagen

begründen lasse und ob eine statistisch belastbare Aussage über das Verhalten

von Wertpapierinhabern getroffen werden könne.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell