BFH: Leistungen einer Praxisausfallversicherung nach einem Unfall sind nicht zu versteuern

05.08.2009

Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 20. Mai 2009 VIII R 6/07

entschieden, dass eine sogenannte Praxisausfallversicherung, die fortlaufende

Betriebskosten im Falle einer Erkrankung des Betriebsinhabers erstattet, eine

private Versicherung darstellt. Die Versicherungsleistung ist nicht zu

versteuern. Umgekehrt sind insoweit die an die Versicherung gezahlten

Beiträge nicht als Betriebsausgaben abziehbar.

Bei der Praxis- oder Kanzleiausfallversicherung, die vor allem von

Freiberuflern und Einzelgewerbetreibenden im Anspruch genommen wird, ersetzt

die Versicherungsgesellschaft die fortlaufenden Praxis- oder Kanzleikosten

(Miete, Leasingraten, Personalkosten u.s.w.) im Falle einer krankheits- oder

unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit des Betriebsinhabers, im Falle einer

gesundheitspolizeilich verfügten Quarantänemaßnahme oder, je nach

individueller Vereinbarung, auch bei einer durch Brand, Wasser, Einbruch

ausgelösten Betriebsunterbrechung.

Im Streitfall hatte eine Ärztin eine solche Versicherung abgeschlossen. Nach

einem Sturz war sie längere Zeit krank geschrieben. Die Versicherung

erstattete ihr die fortlaufenden Betriebskosten.

Der BFH entschied, dass die Zahlungen der Versicherung keine

Betriebseinnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit der Klägerin darstellen.

Denn die Praxisausfallversicherung ist, soweit das Krankheitsrisiko abgedeckt

wird, keine betriebliche Versicherung. Entscheidend für die Zuordnung ist die

Art des versicherten Risikos. Krankheit ist aber, von Sonderfällen wie der

Berufskrankheit abgesehen, grundsätzlich kein betriebliches, sondern ein

privates Risiko.

Anders ist das ebenfalls mitversicherte Risiko der Quarantäne zu beurteilen.

Es hängt mit dem Betrieb zusammen. Entsprechende Leistungen der Versicherung

sind damit Betriebseinnahmen, die Versicherungsbeiträge können insoweit als

Betriebsausgaben abgezogen werden.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell