BFH: Richterin am Finanzgericht Dr. Antje Weihs ist heute vom Bundespräsidenten zur Richterin am Bundesfinanzhof ernannt worden

11.09.2018

Neue Richterin am Bundesfinanzhof

Pressemitteilung Nr. 46/2018 vom 10. September 2018

Richterin am Finanzgericht Dr. Antje Weihs ist heute vom Bundespräsidenten zur Richterin am Bundesfinanzhof ernannt worden.

Frau Dr. Weihs begann ihre berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften als wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Europarecht und Rechtsvergleichung der Universität Tübingen und promovierte dort. Unterbrochen wurde diese Tätigkeit durch ein Masterstudium an der Universität Oxford, das sie mit dem Bachelor of Civil Law (BCL) abschloss. Im September 2001 trat Frau Dr. Weihs in den höheren Dienst der bayerischen Finanzverwaltung ein. Von dort wurde sie für vier Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. In der Finanzverwaltung war sie zuletzt als Ständige Vertreterin des Amtsleiters und Sachgebietsleiterin für Rechtsbehelfsstellen beim Finanzamt Aschaffenburg eingesetzt. Im November 2013 wechselte sie als Richterin an das Finanzgericht Nürnberg, dem sie bis zu ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesfinanzhof angehörte.

Das Präsidium des Bundesfinanzhofs hat Frau Dr. Weihs dem II. Senat zugewiesen, der hauptsächlich für Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer und die Einheitsbewertung zuständig ist.

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