BFH: Verfahren beim Bundesfinanzhof zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages
Bundesfinanzhof
Mit Urteil vom 27. September 2005 hat das Finanzgericht Münster in einem das
Streitjahr 2002 betreffenden Fall entschieden, dass das
Solidaritätszuschlaggesetz vom 23. Juni 1993 formell und materiell
verfassungsgemäß ist. Gegen dieses Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde zum
Bundesfinanzhof eingelegt, die unter dem Aktenzeichen VII B 324/05 anhängig
ist. Mit einer Entscheidung ist voraussichtlich noch im Laufe dieses Jahres
zu rechnen.
In der aktuellen Tagespresse wird dazu unzutreffend berichtet, dass der Bund
der Steuerzahler Steuerzahlern empfehle, gegen den Solidaritätszuschlag
Einspruch beim Bundesfinanzhof einzulegen. Der Bundesfinanzhof weist
ausdrücklich darauf hin, dass eine solche Empfehlung unrichtig ist. Ein
Einspruch kann nicht beim Bundesfinanzhof, sondern nur beim jeweils
zuständigen Finanzamt eingelegt werden.