BFH: Verfahren beim Bundesfinanzhof zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages

10.04.2006

Bundesfinanzhof

Mit Urteil vom 27. September 2005 hat das Finanzgericht Münster in einem das

Streitjahr 2002 betreffenden Fall entschieden, dass das

Solidaritätszuschlaggesetz vom 23. Juni 1993 formell und materiell

verfassungsgemäß ist. Gegen dieses Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde zum

Bundesfinanzhof eingelegt, die unter dem Aktenzeichen VII B 324/05 anhängig

ist. Mit einer Entscheidung ist voraussichtlich noch im Laufe dieses Jahres

zu rechnen.

In der aktuellen Tagespresse wird dazu unzutreffend berichtet, dass der Bund

der Steuerzahler Steuerzahlern empfehle, gegen den Solidaritätszuschlag

Einspruch beim Bundesfinanzhof einzulegen. Der Bundesfinanzhof weist

ausdrücklich darauf hin, dass eine solche Empfehlung unrichtig ist. Ein

Einspruch kann nicht beim Bundesfinanzhof, sondern nur beim jeweils

zuständigen Finanzamt eingelegt werden.

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