BGH: Anträge eines Zeugen gegen seine Ladung und Vorführung zu einer Sitzung des 3. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (Wirecard-Untersuchungsausschuss) erfolglos

18.11.2020

Nr. 140/2020 vom 17.11.2020

Beschluss vom 17. November 2020 - 3 ARs 14/20

Der 3. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages lud den Antragsteller als Zeugen zu einer Vernehmung am 19. November 2020 in Berlin. Der Antragsteller, der sich in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Süddeutschland befindet, hat sich mit verschiedenen Anträgen gegen seine Ladung und seine zwangsweise Vorführung gewandt. Er hat die Ansicht vertreten, dass seine Vernehmung in Berlin wegen der Gesundheitsrisiken im Hinblick auf das Corona-Virus unverhältnismäßig und eine Videovernehmung ein milderes, gleich geeignetes Mittel sei.

Der 3. Strafsenat hat die Anträge insgesamt zurückgewiesen, da die beanstandeten Maßnahmen rechtmäßig und insbesondere mit Blick auf die vorgesehenen Schutzmaßnahmen nicht unverhältnismäßig sind.

Karlsruhe, den 17. November 2020

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