BGH: Nachruf Prof. Dr. Rudolf Nirk (1922 - 2010)

06.09.2010

Am 25. August 2010 ist der Senior der Anwaltschaft beim Bundesgerichtshof Prof. Dr. Rudolf Nirk nach langer und schwerer Krankheit im Alter von fast 88 Jahren in Heidelberg verstorben. Rudolf Nirk war einer der Letzten aus der noch durch den Weltkrieg geprägten Anwaltsgeneration, er war mit 23 Jahren U-Boot-Kommandant und konnte erst 1946 unter schwierigsten Verhältnissen sein Studium in Tübingen beginnen. Nach einer Tätigkeit am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht ergriff Rudolf Nirk 1953 den Beruf des Rechtsanwalts, um schon 1963, seiner Neigung folgend, als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof zugelassen zu werden. Seiner Berufung als Revisionsanwalt blieb er lebenslang treu.

Über Jahrzehnte hinweg war Rudolf Nirk Vorstandsmitglied und Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Vorstandsmitglied und Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof, Vorsitzender und nach seinem Ausscheiden Ehrenvorsitzender des Vereins der beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte e.V. sowie langjähriger Vorsitzender des GVG/ZPO-Gesetzgebungsausschusses des DAV. Auf all diesen Ebenen hat er den rechtspolitischen Dialog mit dem Gesetzgeber gesucht und sich mit geschliffener Rede und spitzer Feder für eine Ordnung der Justiz eingesetzt, in der bei der Durchsetzung des Rechts der Anwalt eine nicht minder bedeutende Rolle als der Richter spielt. Die Honorarprofessur der Universität Heidelberg, das Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft und das Große Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland waren ebenso wie die zum 70. Geburtstag 1992 ihm gewidmete Festschrift nur äußere Zeichen eines erfüllten Anwaltslebens.

Fast 60 Jahre gehört Rudolf Nirk der Rechtsanwaltschaft an, davon fast 50 Jahre lang der Anwaltschaft beim Bundesgerichtshof, die er in vorbildlicher Weise verkörperte. Sein umfassendes Wissen, seine Arbeitsdisziplin, seine Kollegialität und sein starkes Eintreten für das Recht und die gesamte Anwaltschaft machten ihn zu einem bedeutenden Anwalt. Die Deutsche Anwaltschaft und die Anwaltschaft beim Bundesgerichtshof verdanken ihm viel.

PROF. DR. DR. NORBERT GROSS

Präsident der Rechtsanwaltskammer

beim Bundesgerichtshof

Karlsruhe, den 3. September 2010

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