BGH: Urteil gegen ehemaligen Landesschatzmeister wegen Untreuehandlungen zum Nachteil seiner Partei rechtskräftig

10.07.2013

Das Landgericht Potsdam hat den ehemaligen Schatzmeister des Landesverbandes Brandenburg der Partei Bündnis 90/ Die Grünen wegen Untreue in 261 Fällen zu drei Jahren und sechs Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte soll seit Januar 2009 regelmäßig Gelder der Parteikonten in Höhe von insgesamt etwa 270.000 € veruntreut und sich im Februar 2011 mit einem fünfstelligen Bargeldbetrag nach Bulgarien abgesetzt haben. Das Landgericht hat ein gewerbsmäßiges Handeln des Angeklagten angenommen. Dieser hatte die Tatvorwürfe eingeräumt, jedoch behauptet, dass er rund 160.000 € Prostituierten aus altruistischen Gründen überlassen habe.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist somit rechtskräftig.

Urteil vom 9. Juli 2013 – 5 StR 181/13

LG Potsdam – Urteil vom 10. Oktober 2012 – 22 KLs 7/12

Karlsruhe, den 9. Juli 2013

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell