BGH: Verurteilung wegen versuchten Betruges zum Nachteil des "IS" rechtskräftig

12.04.2018

Urteil vom 11. April 2018 – 5 StR 595/17

Das Landgericht Saarbrücken hat den Angeklagten wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts wandte sich der Angeklagte, der als syrischer Flüchtling nach Deutschland gekommen war, im Dezember 2016 über eine Online-Chatplattform an einen vermeintlichen Angehörigen einer islamistischen Terrororganisation. Er spiegelte ihm in betrügerischer Absicht vor, einen Anschlag mit mehreren mit Sprengstoff beladenen Fahrzeugen vorzubereiten, und bat ihn hierfür um eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 180.000 Euro. Der Angeklagte wollte den vorgeblichen Tatplan nicht ausführen und das erstrebte Geld für eigene Zwecke verwenden. Bei dem Adressaten seiner Nachrichten handelte es sich tatsächlich um einen syrischen Oppositionellen, der an die Zugangsdaten des Chat-Accounts eines kurz zuvor getöteten Funktionärs des "Islamischen Staates" gelangt war. Er verfolgte die Absicht, möglichst viele IS-Anhänger ausfindig zu machen und an zuständige Behörden zu melden.

Gegen das Urteil haben der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der Angeklagte wendet sich gegen den Schuld- und Strafausspruch. Die Staatsanwaltschaft greift insbesondere die Beweiswürdigung an und beanstandet, dass der Angeklagte nicht wegen des mit der Anklage erhobenen Vorwurfs der Vorbereitung von Terroranschlägen zur Verantwortung gezogen worden ist.

Der Bundesgerichtshof hat beide Revisionen verworfen. Die Sache ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Vorinstanz:
Landgericht Saarbrücken - Urteil vom 11. August 2017 – 1 Ks 11/17

Karlsruhe, den 11. April 2018

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