BMJ: Corporate Governance Kodex – ein richtiger Weg

10.02.2011

Zu dem heute vom Bundeskabinett behandelten Bericht der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger:

Der Corporate Governance Kodex ist ein Erfolgsmodell. Seit fast zehn Jahren leistet die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wertvolle Arbeit. Der Corporate Governance Kodex setzt auf Selbstverpflichtung und weist mit seinen Empfehlungen einen Weg zu guter Unternehmensführung. Seit der ersten Kodexversion aus dem Jahr 2002 verfolgt die Kommission sehr genau die Entwicklung in Wissenschaft und Praxis und prüft mindestens einmal im Jahr, ob der Kodex angepasst werden soll. Mit zahlreichen Änderungen hat der Kodex auf jeweils aktuelle Problemlagen reagiert und neue Impulse für gute Unternehmensführung gegeben. Der jetzt vorgelegte Bericht der Kommission gibt Rechenschaft über das Geleistete und einen Ausblick auf künftige Themen. Er zeigt, dass die Corporate Governance Deutschlands auch im Internationalen Vergleich auf der Höhe der Zeit ist. Deutschland hat hier in den letzten Jahren erheblich aufgeholt. Der Kodex hat einen wichtigen Anteil daran.

Dringender Handlungsbedarf besteht bei der zu geringen Beteiligung von Frauen in Führungspositionen. Mehr Frauen in Spitzenpositionen sind nicht nur im Interesse der Gesellschaft, sondern gerade auch im Interesse der Wirtschaft. Die Regierungskommission hat auch dieses Thema mit den letzten Kodexänderungen im Mai 2010 aufgegriffen. Der Kodex gibt jetzt konkrete Empfehlungen, über deren Beachtung die Publikumsgesellschaften jedes Jahr berichten müssen. Die Bundesregierung beobachtet sehr genau, ob und wie die Empfehlungen zur besseren Beteiligung von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten umgesetzt werden. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Stufenplan der Bundesregierung zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen wird dies bei der Konzeption der weiteren Stufen berücksichtigen.

Zum Hintergrund:

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wurde von der Bundesregierung vor zehn Jahren mit dem Ziel einberufen, im Wege der Selbstorganisation und Selbstverpflichtung zu einer verbesserten Unternehmensführung zu gelangen. Die Kommission hat den Deutschen Corporate Governance Kodex erarbeitet, der erstmals am 26. Februar 2002 verabschiedet und seitdem regelmäßig ergänzt und geändert wurde.

Im Juni 2009 erteilte die Bundeskanzlerin der Kodexkommission den Auftrag, der Bundesregierung einen Bericht zum Stand der Corporate Governance in Deutschland zu geben. Ziel des Berichts ist es, neben einer Bestandsaufnahme über die Entwicklung der Corporate Governance in Deutschland und über die Umsetzung der bisherigen und neuen Kodexregelungen, auch relevante Entwicklungstendenzen der internationalen best practice darzustellen. Darüber hinaus behandelt der Bericht aktuelle Initiativen in Deutschland und die absehbaren Schwerpunkte der Kodexarbeit im kommenden Jahr. Die Regierungskommission hat den Bericht der Bundesjustizministerin im November 2010 überreicht.

Heute hat sich das Bundeskabinett mit dem Bericht befasst. In ihrer Stellungnahme bringt die Bundesregierung zum Ausdruck, dass der Corporate Governance Kodex für den Wirtschaftsstandort Deutschland von großer Bedeutung ist. Der Kodex enthält Verhaltensregeln in Form von Empfehlungen und Anregungen zu guter Unternehmensführung und - überwachung, die über das geltende Recht hinausgehen. Die Regelungen des Kodex werden – das zeigt der Bericht – sehr weitgehend beachtet, obwohl sie nicht verpflichtend sind. Die Bundesregierung sieht in diesem Modell einen großen Erfolg.

Der Bericht stellt auch aktuelle Entwicklungstendenzen der Corporate Governance im internationalen Vergleich dar und zeigt, dass der Deutsche Kodex mit seinen Empfehlungen auf der Höhe der internationalen rechtspolitischen Entwicklung und wissenschaftlichen Diskussion ist und diese mit prägt.

Den Bericht der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex finden Sie hier.

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