BMJ: Digitale Welt: Absage an Netzsperren wichtiger Schritt in der Netzpolitik

26.05.2011

Zu dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger:

Das Bundeskabinett hat der Einrichtung einer Sperrinfrastruktur im Internet heute eine endgültige Absage erteilt. Mit der beschlossenen Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes setzt sich die Vernunft durch: Die Bundesregierung setzt auf den Grundsatz „Löschen statt Sperren“ und damit auf das wirksamste Mittel gegen kinderpornographische Inhalte im Internet. Im Interesse der Opfer werden die Darstellungen auch in Zukunft konsequent und schnellstmöglich an der Quelle gelöscht – eine Scheinlösung durch leicht zu umgehende Stoppschilder wird es nicht geben.

Die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts ist ein weiterer zentraler Bestandteil der Netzpolitik. Transparenz und Selbstregulierung in der digitalen Welt stehen für diese Bundesregierung im Vordergrund. Statt auf eine kritische Sperrinfrastruktur wird sie auch in Zukunft auf den mündigen Internetnutzer setzen.

Die Bundesregierung wird daher in einem weiteren Schritt schnellstmöglich die im Koalitionsvertrag verabredete „Stiftung Datenschutz“ auf den Weg bringen. Die Stiftung wird Strategien zur Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger beim Umgang mit den eigenen persönlichen Daten entwerfen sowie Gütesiegel für Produkte und Dienstleistungen entwickeln. Damit werden neue Standards für sichere Internetangebote gesetzt und der Datenschutz in doppelter Hinsicht gefördert: Die Gütesiegel werden für die Unternehmen ein echter Wettbewerbsvorteil, und Verbraucher können sich bewusster für ein hohes Datenschutzniveau entscheiden.

Zum Hintergrund:

Der Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung sah vor, das noch von der Vorgängerregierung auf den Weg und 2010 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz) im Hinblick auf die darin vorgesehenen Internetsperren zunächst für ein Jahr nicht anzuwenden und die Erfolge bei der Löschung kinderpornographischer Inhalte zu evaluieren.

Die in den letzten Monaten intensivierte Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskriminalamt und den Beschwerdestellen der Internetwirtschaft hat zu erfreulichen Ergebnissen beim Löschen geführt. Diese Löscherfolge belegen, dass der von der Koalition eingeschlagene Weg richtig war.

Die Bundesregierung setzt mit dem konsequenten Löschen der einschlägigen Inhalte auf das effektive und richtige Mittel gegen kinderpornographische Inhalte im Internet. Der heute beschlossene Regierungsentwurf enthält im Wesentlichen folgende Regelungen:

• Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes (Artikel 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen vom 18. Februar 2010), mit dem Internetzugangsprovider verpflichtet wurden, den Zugang zu kinderpornographischen Seiten auf Basis einer vom Bundeskriminalamt erstellten sogenannten „black list“ zu sperren,

• Folgeänderungen im Telekommunikationsgesetz,

• Aufhebung der für das Verfahren der Zugangserschwerung vorgesehene Evaluierungs- und Berichtspflicht.

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