BMJ: Elektronischer Rechtsverkehr soll die Kommunikation zwischen Justiz und Bürgern weiter fördern

14.06.2012

Zu den anlässlich der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) am 13./14. Juni 2012 in Wiesbaden vorgestellten Diskussionsentwürfen eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Gerichten sowie eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

In vielen Bereichen, wie etwa dem online-Shopping oder dem online-Banking, ist der Rechtsverkehr auf elektronischem Weg bereits eine Selbstverständlichkeit. Bei der Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten gibt es jedoch noch Aufholbedarf. Oftmals sind es rein praktische Gründe sowie unterschiedliche Standards in den einzelnen Bundesländern, die dazu führen, dass die bereits heute möglichen elektronischen Übermittlungsformen nicht genutzt werden. Durch die Regelungen in den Diskussionsentwürfen des Bundesjustizministeriums soll der elektronische Rechtsverkehr zwischen Bürgern und der Justiz weiter gefördert werden. In einigen Jahren sollen deshalb alle Gerichte bundesweit für elektronische Eingänge geöffnet werden. Neben der schon heute möglichen Übermittlung mit qualifizierter elektronischer Signatur sollen dann auch weitere sichere Übermittlungswege wie De-Mail oder das kostenlose Elektronische Gerichtsund Verwaltungspostfach (EGVP) zulässig sein. Künftig sollen bundesweit einheitliche und technikneutrale Standards für die elektronische Kommunikation mit der Justiz gelten. Damit korrespondierend soll für Rechtsanwälte die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr verpflichtend sein.

In Strafsachen soll parallel dazu eine umfassende elektronische Aktenführung eingeführt werden. Es werden Ressourcen sowohl bei den Justizbehörden, aber auch bei den Rechtsanwälten geschont und hierdurch eine effektivere und schnellere Arbeitsweise ermöglicht. Dies kommt allen Beteiligten zugute. Alle Dokumente im Strafverfahren sollen nach dem Stand der Technik mit hohem Beweiswert eingescannt und dem Verfahren in elektronischer Form zugrunde gelegt werden.

Auch die Bundesländer wollen mit dem Gesetzentwurf der „E-Justice Bundesratsinititive“ die Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs erreichen. Wir werden die mit den Bundesländern bereits in der Vergangenheit konstruktive und offene Diskussion zu diesem wichtigen gemeinsamen Vorhaben fortsetzen.

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