BMJ: Herausragender Tag für Grundrechte und Datenschutz

03.03.2010

Bundesministerium der Justiz

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung:

Heute ist ein herausragender Tag für die Grundrechte und den Datenschutz. Dem einseitigen Stakkato an Sicherheitsgesetzen der vergangenen Jahre wurde mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erneut eine Absage erteilt. Das Urteil reiht sich nahtlos in eine Reihe Aufsehen erregender Verfassungsgerichtsentscheidungen ein, die seit dem Urteil zum Großen Lauschangriff 2004 ergangen sind. In dieser Tradition stehen die Entscheidungen zur Telefonüberwachung, zur Rasterfahndung, zur Pressefreiheit und zur Online-Durchsuchung. Diese Rechtsprechung ist zugleich Auftrag für eine grundrechtsschonende Innenpolitik.

Die heutige Entscheidung strahlt auch auf Europa aus. Das Bundesverfassungsgericht macht mit seiner Entscheidung deutlich, dass sich Deutschland für die Freiheitsrechte seiner Bürgerinnen und Bürger auch in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss.

Das Datenschutzbewusstsein in der Europäischen Union hat sich erkennbar gewandelt, nicht zuletzt im neuen Europäischen Parlament. Nach den jüngsten Äußerungen der neuen EU-Justizkommissarin Viviane Reding bin ich optimistisch, dass auf europäischer Ebene zügig an eine Überarbeitung der Richtlinie gearbeitet werden wird. Daran werde ich konstruktiv und nachdrücklich mitwirken.

Nach der heutigen Entscheidung kann und wird es keinen nationalen Schnellschuss geben. Das weitere Vorgehen muss europäisch eingebettet sein. Der Gesetzgeber kann es sich nicht erlauben, erneut in Karlsruhe zu scheitern.

Politisch stärkt die heutige Entscheidung der Koalition den Rücken bei datenschutzrechtlichen Vorhaben, wie wir sie im Koalitionsvertrag verabredet haben.

Das Urteil ist Maßstab und Richtlinie für zukünftige Gesetzgebungsvorhaben im Bereich der Innen- und Rechtspolitik. Es ist uns Auftrag und Verpflichtung zugleich.

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des

Bundesministeriums der Justiz

Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Harald Schütt, Ulrich Staudigl

Mohrenstr. 37, 10117 Berlin

Telefon 030/18 580 9030

Telefax 030/18 580 9046

presse@bmj.bund.de

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell