BMJ: Weg frei für modernes Kostenrecht

09.07.2013

Am 5. Juli 2013 hat der Bundesrat das Vermittlungsergebnis zum 2. Kostenrechtsmoderni¬sierungsgesetz bestätigt. Hierzu erklärt Bundesjustizministe-rin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Es ist ein gutes Signal, dass der Bundesrat die Änderungsvorschläge des Vermittlungsaus-schusses bestätigt hat. Die Änderungsvorschläge werden von einem breiten Konsens getra-gen.

Auf Vorschlag der Länder sind einzelne Festgebühren im Bereich der freiwilligen Gerichts-barkeit mit Augenmaß erhöht worden.

Des Weiteren sollen die Gerichtsgebühren geringfügig über das vom Bundestag beschlos-sene Maß hinaus erhöht werden. Dadurch sollen die Einnahmen der Länder angemessen steigen. Die ausgewogenen Gebührenerhöhungen sollen zu einer Verbesserung der Kos-tendeckungsquote in der Justiz führen. Eine Verteuerung der Berufungsinstanz wird es auch künftig nicht geben.

Auch in Zukunft bleibt der hohe Standard der Rechtsprechung in Deutschland gewahrt. Allen Bürgerinnen und Bürger steht auch weiterhin der Zugang zum Recht offen.

Zum Hintergrund:

Das Gesetz ist ein wesentlicher Teil der Kostenstrukturreform. Nach der Neugestaltung des Gerichtskostengesetzes, des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz von 2004 wird mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nunmehr die Kostenordnung von einem moder-nen Gerichts- und Notarkostengesetz und die Justizverwaltungskostenordnung von einem modernen Justizverwaltungskostengesetz abgelöst werden.

Wichtigstes Ziel der Kostenstrukturreform ist die Vereinfachung des Kostenrechts. Hierdurch sollen die Gerichte so weit wie möglich von der sehr umfangreich gewordenen Kostenrecht-sprechung entlastet werden.

Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz. Die seit dem Inkrafttreten der (Reichs-)Kostenordnung am 1. April 1936 in ihrer Struktur unverändert ge-bliebene Kostenordnung bedarf einer grundlegenden Neugestaltung, um den Anforderungen der heutigen Zeit noch zu genügen. Das Zusammenwachsen Europas und die mit der Ein-führung der elektronischen Datenverarbeitung veränderten Arbeitsabläufe müssen auch im Kostenrecht Berücksichtigung finden.

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