BMJ: Weltverbrauchertag - Neuigkeiten zur Schlichtung im Luftverkehr und Transparenz durch Verbraucherschutzpaket

16.03.2012

Anlässlich des heutigen Weltverbrauchertages erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser- Schnarrenberger zu aktuellen Verbraucherschutzinitiativen des Bundesjustizministeriums: Der Weg ist frei für eine erfolgreiche Schlichtung im Flugverkehr. Jetzt hat sich auch der Verband der ausländischen Fluggesellschaften entschieden, unser Schlichtungsmodell zu unterstützen. Künftig kann sich jeder Fluggast bei Zahlungsansprüchen bis 5.000 Euro an eine Schlichtungsstelle wenden, egal ob es um Überbuchung, Annullierung, Verspätung oder Schäden am Reise- und Handgepäck geht. Durch die Einigung mit den großen Verbänden der deutschen und ausländischen Fluggesellschaften verspricht die Schlichtung ein echtes Erfolgsmodell zu werden. Eine gesetzlich verordnete Schlichtung gegen den Willen der Unternehmen wäre zum Scheitern verurteilt, weil niemand gesetzlich gezwungen werden kann, Schlichtersprüche zu akzeptieren. Das flankierende Gesetz ist auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf enthält auch eine Auffanglösung, falls sich Fluggesellschaften nicht freiwillig beteiligen. Die Schlichtung nützt Kunden wie Fluggesellschaften. Streitigkeiten werden unbürokratisch gelöst und teure Gerichtsverfahren verhindert.

Mein neues Verbraucherschutzpaket bündelt Maßnahmen gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Wir setzen auf Transparenz, damit sich gut informierte Kunden bewusst und frei entscheiden können.

Bei sozialen Netzwerken und anderen Internetangeboten sollen die Nutzer den Preis kennen, den sie für ihre Teilnahme bezahlen. Auch wenn viele Nutzer es nicht wissen oder wahrhaben wollen: Sie bezahlen mit ihren persönlichen Daten. Ob Kunden mit der Datennutzung für vertragsfremde Zwecke einverstanden sind, darf künftig nicht mehr im Kleingedruckten verschwinden. Mit Änderungen im BGB stellen wir sicher, dass der Nutzer über notwendige Einwilligungen wirklich bewusst entscheidet, etwa durch Ankreuzen der entsprechenden Klausel.

Das Abmahnunwesen im Urheber- und Wettbewerbsrecht wird beendet. Die alte Gebührendeckelung für Erstabmahnungen bei Raubkopien oder Filesharing lief weitgehend leer. Mein Vorschlag verzichtet auf hohe Hürden, über die niemand herüberkommt. Für alle Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche gegen Privatpersonen soll es einen niedrigen Einheitsstreitwert geben, wenn ein Verletzer vom Rechtsinhaber erstmals berechtigt abgemahnt wird. Auch im Wettbewerbsrecht sorgen wir für angemessene Abmahnkosten. Unberechtigt Abgemahnte sollen im Urheber- und Wettbewerbsrecht einen Gegenanspruch für den Ersatz ihrer Rechtsverteidigungskosten bekommen.

Beim Inkasso sorgen wir ebenfalls für Transparenz. Neue Darlegungs- und Informationspflichten stellen sicher, dass aus dem Inkassoschreiben eindeutig zu entnehmen ist, für wen das Inkassounternehmen arbeitet, worauf die geltend gemachte Forderung beruht und wie sich die Inkassokosten berechnen. Damit unseriöse Unternehmen schneller vom Markt verschwinden, wird die Aufsicht gestärkt. Eine einfache und transparente Kostenerstattungsregelung soll verhindern, dass Verbraucher überzogene Inkassokosten zahlen.

Der Schutz gegen unerlaubte Telefonwerbung wird nachgebessert. Die meisten Beschwerden betreffen die Vermittlung angeblich kostenfreier Gewinnspiele, die oft mit dreioder vierstelligen Beträgen in Rechnung gestellt werden. Für solche Gewinnspieldiensteverträge gilt in Zukunft Textform, sie können nicht mehr am Telefon geschlossen werden. Der Bußgeldrahmen für unerlaubte Telefonwerbung wird erhöht. Der von mir vorgeschlagenen Button gegen Kostenfallen im Internet stellt sicher, dass bei Vertragsschlüssen im Internet nur noch zahlen muss, wer wirklich eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nehmen will.

Hintergrund:

1. Schlichtung im Luftverkehr

Erfahrungen aus anderen Bereichen zeigen: Schlichtungsmodelle werden immer dann zum Erfolg, wenn sie von breiter Akzeptanz der beteiligten Unternehmen getragen werden. Das Ziel einer schnellen und unbürokratischen Lösung wird nur erreicht, wenn die beteiligten Unternehmen bereit sind, die Schlichtersprüche anzuerkennen. Niemand kann gesetzlich gezwungen werden, die Vorschläge eines Schlichters zu akzeptieren. Mit den großen Verbänden der deutschen und ausländischen Fluggesellschaft wurde intensiv über ein effektives Schlichtungsverfahren verhandelt. Nach dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) hat sich jetzt auch der Verband der ausländischen Fluggesellschaften (Board of Airline Representatives in Germany e.V.) für eine Unterstützung des vorgeschlagenen Schlichtungsmodells entschieden.

Die Schlichtung wird gesetzlich verankert. Der Gesetzentwurf liegt jetzt Ländern und Verbänden zur Stellungnahme vor. Vorgesehen ist eine freiwillige, privatrechtlich organisierte Schlichtungsstelle, die bei Erfüllung bestimmter Anforderungen durch die Bundesregierung anerkannt wird. Das kann, muss aber nicht die bestehende Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr (SÖP) sein. Die Fluggesellschaften haben darauf Wert gelegt, eine eigenverantwortliche Lösung zu ermöglichen.

An eine Schlichtungsstelle können sich Fluggäste künftig immer wenden, wenn es um Zahlungsansprüche bis zu 5000 Euro wegen Nichtbeförderung (Überbuchung), wegen Annullierung und Verspätung von Flügen, wegen Schäden an Reise- und Handgepäck oder im Zusammenhang mit der Beförderung behinderter oder mobilitätseingeschränkter Personen geht. Für Fluggesellschaften, die sich nicht freiwillig beteiligen, ist als Auffanglösung eine behördliche Schlichtungsstelle vorgesehen.

Den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums finden Sie hier.

2. Verbraucherschutzpaket

Der Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken wird derzeit in der Bundesregierung abgestimmt.

Den von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagenen Schutz gegen Kostenfallen im Internet hat der Deutsche Bundestag bereits beschlossen. Das Gesetz gilt – nach der Beteiligung des Bundesrates – voraussichtlich ab diesem Sommer.

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