Bundesverfassungsgericht nimmt am „Sechser-Treffen“ der deutschsprachigen Verfassungsgerichte, des EuGH und des EGMR in Wien teil

06.07.2021

Am 4. und 5. Juli 2021 reiste eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale) und der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König zum „Sechser-Treffen“ der deutschsprachigen Verfassungsgerichte aus Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Deutschland sowie des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nach Wien. Dort empfing sie der Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofs Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter. Weitere Gäste waren unter anderem die Präsidentin des Schweizerischen Bundesgerichts Dr. iur. Martha Niquille, der Präsident des Staatsgerichtshofs Liechtenstein Dr. Hilmar Hoch, LL.M., der Präsident des Gerichtshofs der Europäischen Union Prof. Koen Lenaerts sowie der Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Carlo Ranzoni. Im Rahmen der Fachgespräche tauschten sich die Vertreterinnen und Vertreter der Gerichte über das Nebeneinander verschiedener Grundrechtskataloge in der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte und der europäischen Gerichtshöfe aus. Ein weiteres Thema waren die Entscheidungen zu Maßnahmen der Pandemiebekämpfung im Lichte von Rechtsstaat und Demokratie.

Das Treffen findet alle zwei Jahre statt und wird wechselseitig ausgerichtet.

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