Bundesverfassungsrichter Dr. Josef Christ scheidet aus dem Amt

08.10.2025

Am heutigen Tage hat Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier Herrn Richter des Bundesverfassungsgerichts Dr. Josef Christ die Entlassungsurkunde ausgehändigt. Er scheidet nach Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren aus dem Amt. Wegen seiner Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland hat ihm der Bundespräsident bei diesem Anlass das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Dr. Josef Christ wurde im Jahr 1956 in Langenargen (Bodenseekreis) geboren. Er absolvierte von 1977 bis 1981 eine Ausbildung zum Diplom-Verwaltungswirt an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl und studierte von 1982 bis 1986 Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Im Jahr 1986 legte Dr. Josef Christ das Erste juristische Staatsexamen ab und wurde im Jahr 1989 an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg promoviert. Im Jahr 1990 absolvierte Dr. Josef Christ das Zweite juristische Staatsexamen und trat in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Von 1990 bis 2001 war er Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe. In dieser Zeit wurde Dr. Josef Christ von 1993 bis 1995 an das Bundeskanzleramt in Bonn abgeordnet. Es folgten von 1996 bis 1999 Abordnungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht und von 1999 bis 2000 an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Im Jahr 2001 wurde Dr. Josef Christ zum Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ernannt. In dieser Zeit wurde er von 2001 bis 2002 erneut als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Von 2007 bis 2008 erfolgte eine Abordnung von Dr. Josef Christ an das Staatsministerium Baden-Württemberg. Im Jahr 2008 wurde Dr. Josef Christ zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt. Dort gehörte er dem 9. Revisionssenat an. Im Juli 2014 wurde Dr. Josef Christ zum Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts und Vorsitzenden Richter des 8. Revisionssenats ernannt.

Am 5. September 2017 wurde Dr. Josef Christ durch den Deutschen Bundestag zum Mitglied des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts gewählt und am 1. Dezember 2017 vom Bundespräsidenten zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Sein Dezernat umfasste insbesondere das Recht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, das Schulrecht, das Ausbildungs- und Prüfungsrecht, das Glücksspielrecht, das Recht des Versicherungswesens, das Recht der nichtsteuerlichen Abgaben und das Recht der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern, das Gesellschaftsrecht, das Kreditrecht, das Erbrecht sowie grundstücks- und unternehmensbezogene Vermögensfragen im Zusammenhang mit der Herstellung der Deutschen Einheit.

Dr. Josef Christ hat als Berichterstatter zahlreiche bedeutsame Senatsverfahren vorbereitet. Hierzu gehören die Entscheidungen in Sachen „Bundesnotbremse II (Schulschließungen)“ (BVerfGE 159, 355), „Windenergie-Beteiligungsgesellschaften“ (BVerfGE 161, 63), „Divergenzvorlage Coronaverordnung“ (BVerfGE 163, 239), „Zeugnisbemerkungen“ (BVerfGE 167, 239), „BAföG“ (BVerfGE 170, 52), „Tübinger Verpackungssteuer“ (1 BvR 1726/23), „Strompreisbremse“ (BVerfGE 170, 377) und „Berliner Hochschulgesetz“ (1 BvR 368/22).

Zudem war er Berichterstatter in zahlreichen Kammerverfahren, etwa zur Ablehnung der Bereitstellung von veganem Mittagessen in einer Schule (1 BvR 1981/16), zur weltanschaulichen Betätigung der „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters e.V.“ (1 BvR 1984/17), zum Verbot von Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften zur gemeinsamen Religionsausübung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus (1 BvQ 44/20), zur Aussetzung des bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterrichts und dessen Ersetzung durch einen staatlichen Islamunterricht (1 BvR 2671/20), zur Ablehnung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz wegen der Anrechnung von Vermögen (1 BvR 1620/22), zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns für die Mitarbeit in einem Yoga- und Meditationszentrum (1 BvR 2244/23 und 1 BvR 2231/23), zur Frage der nachträglichen gerichtlichen Klärung der Gewährung ausreichenden diplomatischen Schutzes (1 BvR 1426/24) und zur Verschärfung der Regelungen über den Abschluss von Restschuldversicherungsverträgen bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen (1 BvR 1779/24).

Prof. Dr. Günter Spinner tritt als Nachfolger von Dr. Josef Christ in den Ersten Senat ein. Er war zuletzt Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht. Prof. Dr. Günter Spinner wurde am 25. September 2025 vom Deutschen Bundestag zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt und hat heute vom Bundespräsidenten seine Ernennungsurkunde erhalten.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2025 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell