Bundesverfassungsrichter Dr. Ulrich Maidowski scheidet aus dem Amt
Am heutigen Tage hat Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier Herrn Richter des Bundesverfassungsgerichts Dr. Ulrich Maidowski die Entlassungsurkunde ausgehändigt. Er scheidet auf eigenen Wunsch vor Ablauf der regulären Amtszeit beim Bundesverfassungsgericht aus dem Amt. Wegen seiner Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland verlieh ihm der Bundespräsident bei diesem Anlass das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.
Dr. Ulrich Maidowski wurde im Jahr 1958 in Walsrode (Kreis Fallingbostel) geboren. Von 1978 bis 1985 studierte er Rechtswissenschaften und Philosophie an der Eberhard Karls Universität Tübingen sowie der Aix-Marseille Université und absolvierte im Jahr 1985 das Erste juristische Staatsexamen. Von 1985 bis 1987 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Staatslehre, Staats- und Verwaltungsrecht des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Freien Universität Berlin tätig. Im Jahr 1989 wurde Dr. Ulrich Maidowski an der Eberhard Karls Universität Tübingen promoviert. Im Jahr 1990 absolvierte er das Zweite juristische Staatsexamen und trat in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Von 1990 bis 1999 war er Richter am Verwaltungsgericht Aachen. In dieser Zeit wurde er von 1995 bis 1997 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht abgeordnet. Im Jahr 1998 erfolgte eine zweite Abordnung, die ihn für vier Monate an das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg (jetzt Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg) führte. Im Dezember 1999 wurde Dr. Ulrich Maidowski zum Richter am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ernannt. In dieser Zeit war er zudem nebenamtlich in den Baulandsenaten verschiedener Oberlandesgerichte tätig, zuletzt am Oberlandesgericht Hamm von 2006 bis 2009. Im Jahr 2009 erfolgte die Ernennung von Dr. Ulrich Maidowski zum Richter am Bundesverwaltungsgericht. Dort gehörte er anfangs dem 2. Revisionssenat und von April 2012 bis 2014 dem 1. und 10. Revisionssenat an.
Am 3. Juli 2014 wurde Dr. Ulrich Maidowski durch den Deutschen Bundestag zum Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts gewählt und am 15. Juli 2014 vom Bundespräsidenten zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Sein Dezernat umfasste insbesondere das Asylrecht, das Berufs- und Ausbildungsrecht, das Recht des öffentlichen Dienstes, das Personalvertretungsrecht, das Waffenrecht, das Wohnungseigentumsrecht und später auch das Aufenthaltsrecht.
Während seiner Tätigkeit am Bundesverfassungsgericht hat Dr. Ulrich Maidowski als Berichterstatter viele bedeutsame Senatsverfahren vorbereitet. Hierzu gehören unter anderem die Entscheidungen in Sachen „Soldatenversorgung“ (BVerfGE 145, 249), „Richter auf Zeit“ (BVerfGE 148, 69), „Kindergeld für Drittstaatsangehörige“ (BVerfGE 162, 277) sowie „Politischer Beamter“ (BVerfGE 169, 67). Außerdem vertrat er in dem Senatsverfahren in Sachen „Kopftuch III“ (BVerfGE 153, 1) eine von der Senatsmehrheit abweichende Meinung durch ein Sondervotum.
Zudem war er Berichterstatter in zahlreichen Kammerverfahren, etwa zur Zusicherung bei Abschiebung von Familien mit Kleinstkindern (2 BvR 3024/14 u.a.), zur Verfassungskonformität von § 58a AufenthG(2 BvR 1487/17), zur „Glaubensprüfung“ (2 BvR 1838/15), zur willkürlichen Ablehnung eines Befangenheitsantrags in Asylklageverfahren (2 BvR 890/20), zur Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung (2 BvR 1528/21) und zur Vereinbarkeit von § 71a AsylG mit dem Unionsrecht (2 BvR 44/24).
Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold tritt als Nachfolgerin von Dr. Ulrich Maidowski in den Zweiten Senat ein. Sie ist seit 2017 Inhaberin des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold wurde am 25. September 2025 vom Deutschen Bundestag zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts und am 26. September 2025 vom Bundesrat zur Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Sie hat heute vom Bundespräsidenten ihre Ernennungsurkunde erhalten.