BVerfG: 70. Geburtstag des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier

31.10.2019

Pressemitteilung Nr. 73/2019 vom 31. Oktober 2019

Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier feiert am 3. November 2019 seinen 70. Geburtstag.

Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen und legte 1975 sein Erstes und 1978 sein Zweites Juristisches Staatsexamen ab. Im Anschluss daran trat er in den Justizdienst des Landes Hessen ein und war als Richter am Landgericht Gießen und am Amtsgericht Friedberg tätig. Von 1981 bis 1983 erfolgte zunächst eine Abordnung zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dienststelle Berlin, sowie von 1983 bis 1987 an das Bundesverfassungsgericht als wissenschaftlicher Mitarbeiter. 1987 kehrte Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier an das Landgericht Gießen zurück. Bereits ein Jahr später wurde er in die Abteilung Recht und Verwaltung des Bundeskanzleramts abgeordnet. 1989 erfolgte die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main und 1990 die Ernennung zum Oberstaatsanwalt am Bundesgerichtshof, wo er im Jahr 1995 die Leitung des Prozess- und Rechtsreferats übernahm. Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier wurde 1999 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und Mitglied des 1. Strafsenats. Von 2002 bis 2004 war er darüber hinaus Mitglied des Präsidialrats des Bundesgerichtshofs sowie von 2004 bis 2006 mit den Aufgaben des Präsidialrichters des Bundesgerichtshofs betraut.

Am 7. September 2006 wählte der Bundestag Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier zum Richter des Bundesverfassungsgerichts und Mitglied des Ersten Senats. Sein Dezernat umfasste das Grundrecht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sowie die Rechtsgebiete des Gesellschaftsrechts, Bank-, Börsen- und Wertpapierrechts, das Recht des Versicherungswesens und das Schulrecht. Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier hat eine Reihe von bedeutenden Senatsverfahren als Berichterstatter vorbereitet. Nur beispielhaft seien dabei die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen (BVerfGE 125, 39), die Verfassungsbeschwerde einer ein islamisches Kopftuch tragenden Lehrkraft (BVerfGE 138, 296), der Schutz des Karfreitags als stiller Feiertag (BVerfGE 143, 161) sowie die Entscheidung zur Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin (BVerfGE 147, 253) aufgeführt.

Die Eberhard Karls Universität Tübingen verlieh Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier im Oktober 2015 die Ehrendoktorwürde. Zum Ende seiner Amtszeit wurde er zudem am 30. November 2017 vom Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband ausgezeichnet.

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