BVerfG: Präsident des Bundesarbeitsgerichts a.D. und Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Prof. Dr. Thomas Dieterich feiert seinen 75. Geburtstag

19.06.2009

Bundesverfassungsgericht

Der Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. und Präsident des Bundesarbeitsgerichts a.D. Prof. Dr. Thomas Dieterich begeht am 19. Juni 2009 seinen 75. Geburtstag.

Prof. Dr. Dieterich studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Göttingen. Nach Ablegen der juristischen Staatsexamen und seiner Promotion war er von 1963 bis 1972 in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg tätig. Während dieser Zeit war er auch an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Im Jahr 1972 wurde er zum Richter und im Jahr 1980 zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Seit dem 16. November 1987 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts. Hier beschäftigte er sich vor allem mit dem Ausbildungs- und Prüfungsrecht sowie dem Recht der freien Berufe. Er wirkte als Berichterstatter an zahlreichen wegweisenden Urteilen und Beschlüssen des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit. Zu den bekanntesten zählen etwa die Entscheidungen zum entschädigungslosen Wettbewerbsverbot für einen Handelsvertreter (BVerfGE 81, 242), zur Gleichstellung der Ehefrau bei der Nachnamenswahl (BVerfGE 84, 9), zur Kontrolle von Prüfungsentscheidungen (BVerfGE 84, 34) und zur Haftungsbegrenzung bei Bürgschaften von unerfahrenen und wirtschaftlich schwachen Personen (BVerfGE 89, 214).

Im Februar 1994 wurde Prof. Dr. Dieterich Präsident des Bundesarbeitsgerichts. In diesem Amt wirkte er bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 1999.

Prof. Dr. Dieterich, der heute in Kassel lebt, war nicht nur ein hervorragender Arbeitsrechtler, sondern auch ein exzellenter Verfassungsrichter, dessen kommunikative Fähigkeiten, sein Humor und seine liebenswürdige offene Art allseits sehr geschätzt wurden.

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