Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Ernst-Wolfgang Böckenförde ist verstorben

26.02.2019

Pressemitteilung Nr. 14/2019 vom 25. Februar 2019

Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Ernst-Wolfgang Böckenförde ist am 24. Februar 2019 im Alter von 88 Jahren verstorben.

Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Ernst-Wolfgang Böckenförde studierte Rechtswissenschaft und Geschichte an den Universitäten Münster und München. Nach Ablegung der ersten juristischen Staatsprüfung 1953 wurde er 1956 zum Dr. jur und 1960 zum Dr. phil. promoviert. Nach seiner Habilitation im Jahr 1964 lehrte er als Professor für öffentliches Recht, Verfassungs- und Rechtsgeschichte sowie Rechtsphilosophie an den Universitäten Heidelberg, Bielefeld und Freiburg im Breisgau.

Am 20. Dezember 1983 wurde Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Ernst-Wolfgang Böckenförde zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt und war bis zu seinem Ausscheiden am 3. Mai 1996 Mitglied des Zweiten Senats. Sein Dezernat umfasste insbesondere das Asylrecht sowie das Finanzverfassungs- und Haushaltsrecht. Als Berichterstatter bereitete er eine Reihe von bedeutenden Entscheidungen vor. Nur beispielhaft seien die Entscheidungen zu „Nachfluchttatbeständen“ (BVerfGE 74, 51), zum Asylrecht von Tamilen (BVerfGE 80, 315) und zum Länderfinanzausgleich (BVerfGE 86, 148) genannt. Außerdem gab er 11 Sondervoten ab.

Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Ernst-Wolfgang Böckenförde hat zahlreiche Ehrungen und Auszeichnungen empfangen, unter anderem das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband der Bundesrepublik Deutschland, die Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg, den Hannah-Arendt-Preis für politisches Denken sowie die Ehrendoktorwürde der Universitäten Bochum, Tübingen, Basel, Bielefeld und Münster.

Zuletzt lebte Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Ernst-Wolfgang Böckenförde in Au bei Freiburg im Breisgau.

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