Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Thomas Dieterich ist verstorben

10.05.2016

Pressemitteilung Nr. 24/2016 vom 9. Mai 2016

Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Thomas Dieterich ist am 6. Mai 2016 im Alter von 81 Jahren verstorben.

Prof. Dr. Thomas Dieterich wurde am 19. Juni 1934 in Hirschberg (Schlesien) geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Göttingen. Nach seinen juristischen Staatsexamina und der Promotion trat er im Jahr 1963 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein und begann seine juristische Laufbahn in der Arbeitsgerichtsbarkeit. In den Jahren 1965 und 1966 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet, anschließend unter anderem als Direktor des Arbeitsgerichts Mannheim und als Direktor des Landesarbeitsgerichts tätig. Im Jahr 1972 wurde er zum Richter am Bundesarbeitsgericht und im Jahr 1980 zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Seit 1986 war er Honorarprofessor an der Georg-August-Universität Göttingen.

Im Jahr 1987 wurde Prof. Dr. Thomas Dieterich zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts gehörte er vom 16. November 1987 bis zu seiner Ernennung zum Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts im Februar 1994 an. Sein Dezernat umfasste vor allem das Ausbildungs- und Prüfungsrecht sowie das Recht der freien Berufe. Gewählt als Nachfolger von Helmut Simon gehörte er zu den prägenden Richterpersönlichkeiten des Bundesverfassungsgerichts. Als Berichterstatter bereitete er eine Reihe von wichtigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vor. Zu den bekanntesten Entscheidungen zählen ein Beschluss zur Verfassungswidrigkeit des entschädigungslosen Wettbewerbsverbots für Handelsvertreter (BVerfGE 81, 242), ein Beschluss zur Gleichstellung der Ehefrau bei der Nachnamenswahl (BVerfGE 84, 9) sowie Grundsatzentscheidungen zur gerichtlichen Kontrolle von Prüfungsentscheidungen (BVerfGE 84, 34) und zur Inhaltskontrolle von Bürgschaften unerfahrener beziehungsweise wirtschaftlich schwacher Personen gegenüber Banken (BVerfGE 89, 214).

Zuletzt lebte Prof. Dr. Thomas Dieterich in Kassel.

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