Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Werner Böhmer ist verstorben

16.06.2014

Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Werner Böhmer ist am 11. Juni 2014 im Alter von 99 Jahren verstorben.

Prof. Dr. Werner Böhmer wurde am 11. März 1915 in Siegen geboren. Er studierte in München und Freiburg neben Rechtswissenschaften auch Philosophie und Geschichte. Nachdem gegen ihn ab 1936 aus politischen Gründen ein zeitweiliges Studienverbot verhängt worden war, legte er 1944 und 1948 seine beiden juristischen Staatsexamen ab. Mit einer Arbeit zum Thema „Die Rechts- und Sachmängelhaftung bei der Einbringung einer Sacheinlage in eine offene Handelsge-sellschaft“ wurde er anschließend promoviert. In der Folgezeit war er im Bayerischen Staatsdienst in der Finanzverwaltung tätig, bis er 1957 zum Richter am Bundesverwaltungsgericht gewählt wurde.

Prof. Dr. Werner Böhmer gehörte dem Bundesverfassungsgericht vom 10. Februar 1965 bis zum Ende seiner Amtszeit am 5. Juli 1983 als Mitglied des Ersten Senats an. Er hat insbesondere zur Ausformung der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes wertvolle Impulse gesetzt und an zahlrei-chen wegweisenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Schutze des Eigentums wie dem Naßauskiesungsbeschluss (BVerfGE 58, 300) mitgewirkt. Seine Richterpersönlichkeit war durch eine große Tat- und Schaffenskraft geprägt.

Seit dem Jahr 1979 hatte er eine Honorarprofessur an der Deutschen Universität für Verwal-tungswissenschaften in Speyer inne.

In Anerkennung seiner besonderen Verdienste wurde er bereits im April 1968 durch den Bundes-präsidenten mit dem Verdienstkreuz der 1. Klasse ausgezeichnet. Im Jahr 1983 erhielt er das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.

Zuletzt lebte Prof. Dr. Werner Böhmer mit seiner Ehefrau in München.

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