Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Winfried Hassemer ist verstorben

13.01.2014

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer, ist am 9. Januar 2014 im Alter von 73 Jahren verstorben.

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer wurde am 17. Februar 1940 im rheinhessischen Gau-Algesheim geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg, Saarbrücken und Genf. Von 1963 bis 1969 arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Rechts- und Sozi-alphilosophie der Universität des Saarlandes und wurde dort 1967 promoviert. Im Jahr 1970 legte er sein zweites juristisches Staatsexamen ab und war anschließend als wissenschaftlicher Assis-tent am Institut für Rechtsphilosophie der Ludwig-Maximilians-Universität München tätig. Dort habilitierte er sich im Jahr 1973 mit einer Arbeit zum Thema „Theorie und Soziologie des Ver-brechens - Ansätze zu einer praxisorientierten Rechtsgutslehre“. Im Jahr 1973 erhielt er einen Ruf an die Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Bis zu seiner Emeritierung blieb er dort Professor für Rechtstheorie, Rechtssoziologie, Strafrecht und Strafverfahrensrecht. Von 1991 bis 1996 war er zudem Hessischer Datenschutzbeauftragter.

Am 3. Mai 1996 wurde Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer zum Richter des Bundesver-fassungsgerichts im Zweiten Senat ernannt. Sein Dezernat umfasste das Straf- und das Strafver-fahrensrecht sowie zeitweise das Staatskirchenrecht. In diesen Bereichen wirkte er als Berichter-statter an zahlreichen wegweisenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts mit, unter anderem zur strafrechtlichen Rehabilitierung eines Soldaten, der von einem DDR-Militärgericht wegen Fahnenflucht verurteilt worden war (BVerfGE 101, 275), zur Wohnungsdurchsuchung bei Gefahr im Verzug (BVerfGE 103, 142) und zur Vermögensstrafe (BVerfGE 105, 135). Besonde-res Augenmerk legte er auf einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit und den Freiheitsgrundrechten des Einzelnen. Sein einziges Sondervotum gab er in einem Verfahren zum Geschwisterinzest ab, weil er dessen Strafbarkeit für verfassungswid-rig hielt (BVerfGE 120, 224 [255 ff.]).

Vom 10. April 2002 bis 7. Mai 2008 war Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer zudem Vor-sitzender des Zweiten Senats und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. In seine Amts-zeit fiel eine Reihe von bedeutenden Verfahren, unter anderem die Einstellung des ersten NPD-Verbotsverfahrens (BVerfGE 107, 339) und der Beschluss zur „Rechtssache Görgülü“, der die methodischen Grundlagen für die Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention im Rahmen der nationalen Rechtsordnung bereitete (BVerfGE 111, 307). Durch seine Fähigkeit, komplizierte Verfassungsfragen allgemein verständlich zu erläutern, trug er zudem sehr dazu bei, dass das Bundesverfassungsgericht in der Öffentlichkeit als bürgernahes Gericht wahrgenommen wurde.

Nach dem Ende seiner Amtszeit arbeitete Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer als Rechts-anwalt in Frankfurt; zudem war er als „Ombudsmann“ bei der SCHUFA und als „neutraler Mitt-ler“ im Rahmen des Compliance-Programms von Daimler tätig.

Der Verstorbene erhielt zahlreiche Auszeichnungen. Er wurde zum Ehrendoktor der Universität Thessaloniki (1981), der Bundesuniversität Rio de Janeiro (2001), der Universität Lusiada in Lis-sabon (2004) und der Universität Pablo de Olavide in Sevilla (2005) sowie zum Honorarprofessor der Renmin University of China (2005) ernannt. Im Jahr 2008 erhielt er das Große Verdienst-kreuz mit Stern und Schulterband der Bundesrepublik Deutschland sowie die Wilhelm-Leuschner-Medaille, die höchste Auszeichnung des Landes Hessen.

Zuletzt lebte Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer mit seiner Ehefrau in Frankfurt.

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