Dr. Bert Füssenich und Rüdiger Wick neue Richter beim Bundesfinanzhof

02.11.2018

Pressemitteilung Nr. 58/2018 vom 2. November 2018

Mit Wirkung zum 1. November 2018 sind die Richter am Finanzgericht Dr. Bert Füssenich und Rüdiger Wick vom Bundespräsidenten zu Richtern am Bundesfinanzhof ernannt worden.

Dr. Bert Füssenich begann nach dem Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten Oxford, München und Bonn und dem sich anschließenden Rechtsreferendariat seine richterliche Laufbahn im Jahr 2007 in der ordentlichen Gerichtsbarkeit am Landgericht Bonn. Nach zwei Jahren wechselte er in die Finanzgerichtsbarkeit, wo er im Juni 2010 zum Richter am Finanzgericht Düsseldorf ernannt wurde. Während seiner finanzrichterlichen Tätigkeit war er von April 2013 bis Juni 2016 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe tätig und seit Anfang dieses Jahres an die nordrhein-westfälische Staatskanzlei abgeordnet.

Seine berufliche Laufbahn begann Rüdiger Wick nach der Referendarzeit im Oktober 2000 im höheren Dienst der hessischen Finanzverwaltung an den Finanzämtern Offenbach-Land und Darmstadt. 2002 wechselte er in die rheinland-pfälzische Justiz und wurde Richter am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße. Anfang 2008 nahm Herr Wick seine richterliche Tätigkeit beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz auf. Dort war er - lediglich unterbrochen durch eine zweieinhalbjährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht - bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof, seit 2015 auch als Präsidialrichter, tätig.

Das Präsidium hat Herrn Dr. Füssenich dem vornehmlich für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und aus Kapitalvermögen zuständigen VIII. Senat zugewiesen. Herr Wick wird Mitglied im X. Senat, dessen Zuständigkeit die Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden sowie Streitfälle in den Bereichen der Sonderausgaben und der Alterseinkünfte umfasst.

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