Dr. Eva Günther-Gräff neue Richterin am Bundesarbeitsgericht

02.11.2018

Der Bundespräsident hat die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Hamburg Dr. Eva Günther-Gräff mit Wirkung vom 1. November 2018 zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt.

Frau Dr. Günther-Gräff, geboren 1968, legte die zweite juristische Staatsprüfung 2000 in Neumünster ab. Bereits 1999 wurde sie in Kiel promoviert. Nach einer Tätigkeit als Rechtsanwältin trat Frau Dr. Günther-Gräff im August 2001 in die Arbeitsgerichtsbarkeit der Freien und Hansestadt Hamburg ein und war am Arbeitsgericht Hamburg tätig. Im Juni 2009 wurde sie zur Richterin am Arbeitsgericht (weitere aufsichtsführende Richterin) befördert. Nach einer einjährigen Abordnung an das Landesarbeitsgericht wurde sie dort im Juli 2014 zur Vorsitzenden Richterin ernannt.

Das Präsidium hat Frau Dr. Günther-Gräff dem Dritten Senat zugeteilt. Dieser ist insbesondere zuständig für die betriebliche Altersversorgung. Die Ernennungsurkunde wurde im Bundesarbeitsgericht in Erfurt ausgehändigt. Erfurt, den 1. November 2018

 

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