Dr. Fabian Pulz neuer Richter am Bundesarbeitsgericht

02.11.2018

Der Bundespräsident hat den Richter am Arbeitsgericht Dr. Fabian Pulz mit Wirkung vom 1. November 2018 zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt.

Herr Dr. Pulz, geboren 1974, legte die zweite juristische Staatsprüfung 2000 in Stuttgart ab. Im April 2002 trat er in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg ein und war an verschiedenen Arbeitsgerichten tätig. In 2003 wurde er von der Universität Mannheim promoviert. Von Juni 2007 bis Mai 2009 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht und von Januar 2013 bis Juni 2015 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Im Juni 2017 wurde er zum Richter am Arbeitsgericht (weiterer aufsichtsführender Richter) beim Arbeitsgericht Mannheim befördert. Von April 2017 bis Dezember 2017 war er an das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg abgeordnet.

Das Präsidium hat Herrn Dr. Pulz dem Zehnten Senat zugeteilt. Dieser ist insbesondere zuständig für Gratifikationen, Sondervergütungen und Zulagen.

Die Ernennungsurkunde wurde im Bundesarbeitsgericht in Erfurt ausgehändigt.

Erfurt, den 1. November 2018

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