Dr. Guido Schlünder ist neuer Richter am Bundesarbeitsgericht
Der Bundespräsident hat den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Baden- Württemberg Dr. Guido Schlünder mit Wirkung vom 1. Mai 2015 zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt.
Herr Dr. Schlünder, geboren 1964 in Dortmund, legte die zweite juristische Staatsprüfung 1993 in Berlin ab. Bereits 1990 wurde er in Freiburg promoviert. Seit Juli 1993 ist Herr Dr. Schlünder als Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg tätig und war an verschiedenen Arbeitsgerichten eingesetzt. Von 1999 bis 2001 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Im September 2001 wurde er zum ständigen Vertreter eines Direktors befördert und dem Arbeitsgericht Karlsruhe zugewiesen. Im Juli 2007 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Baden- Württemberg ernannt.
Das Präsidium hat Herrn Dr. Schlünder dem Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts zugeteilt. Der Zehnte Senat ist insbesondere zuständig für Sonderzahlungen, Tätigkeitszulagen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Handelsvertreterrecht, das Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft sowie für Verfahren über die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen nach § 98 ArbGG. Die Ernennungsurkunde wurde im Bundesarbeitsgericht in Erfurt ausgehändigt.
Erfurt, 29. April 2015