Dritter arbeitsrechtlicher Moot-Court Wettbewerb beim Bundesarbeitsgericht

25.01.2010

Bundesarbeitsgericht

Am 21. Januar 2010 fand in Erfurt der dritte vom Bundesarbeitsgericht ausgerichtete arbeitsrechtliche Moot-Court Wettbewerb statt. Teilgenommen haben 32 studentische Teams aus insgesamt 21 bundesdeutschen Hochschulen. Damit hat sich die Teilnehmerzahl gegenüber dem vor zwei Jahren durchgeführten Wettbewerb um etwa ein Fünftel erhöht.

Der Moot-Court Wettbewerb ist Teil einer praxisnahen Ausbildung von Studenten der Rechtswissenschaft. Er hat das Ziel, Rhetorik und freie Rede zu fördern und angehende Juristen mit Anforderungen des beruflichen Alltags vertraut zu machen.

Den Studierenden war die Aufgabe gestellt, in einem vorgegebenen Sachverhalt aus dem Bereich des Kündigungsrechts fiktive Prozessparteien mit ihren gegensätzlichen Anliegen vor Gericht zu vertreten. Die Teams hatten dazu einen Schriftsatz zu erstellen und mussten in einer mündlichen Verhandlung vor einer aus Richtern bestehenden Jury ihre Argumente vortragen.

Wie bereits bei den vergangenen Wettbewerben zeigten die Studenten ein beeindruckendes Engagement für arbeitsrechtliche Fragestellungen sowie ansprechende fachliche und rhetorische Leistungen. Die Teilnahme am Wettbewerb dokumentiert das rege Interesse der Studierenden am Arbeitsrecht.

Gewonnen haben Frau Kathrin Borkowetz und Frau Daniela Rottmeier von der Universität München.

Erfurt, den 22. Januar 2010

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