DStV: Konjunkturpakt II - Gesetzesentwürfe mit Nachbesserungsbedarf
Deutscher Steuerberaterverband e.V.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt im Grundsatz die
von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zur Überwindung der
drohenden Wirtschaftskrise. Der DStV kritisiert, dass die jetzt vorliegenden
Gesetzesentwürfe im Steuerrecht keine grundlegenden Reformen
vorsehen und so die Chance vertan wird, Fehlentwicklungen der
Vergangenheit zu korrigieren. Gerade die im Bereich der Einkommensteuer
geplanten Entlastungen erscheinen zur Ankurbelung der Binnennachfrage
als zu gering. Sie gleichen die durch die „kalte Progression“ eingetretenen
heimlichen Steuererhöhungen der vergangenen Jahre in keiner Weise aus.
Hier hätte sich der DStV mehr Mut der Politik gewünscht.
Mit Blick auf den Kinderbonus betont Jürgen Pinne, Präsident des DStV,
dass die jetzt geplante Regelung dringend einer Überarbeitung bedarf.
Nach derzeitigen Plänen soll der Betrag von 100 Euro zunächst an alle
Eltern ausbezahlt, jedoch später im Rahmen der Einkommensteuererklärung
mit den Kinderfreibeträgen verrechnet werden. Dies führt
bei Beziehern höherer Einkommen dazu, dass ihnen der Bonus an
versteckter Stelle wieder gestrichen wird. Nach Schätzungen sind hiervon
ca. 3 Mio. Kinder betroffen, da bspw. bei Alleinerziehenden dieser Effekt
anteilig bereits bei einem Einkommen von 37.359 Euro einsetzt. Diese
Vorgehensweise ist vor allem wegen ihrer mangelnden Transparenz zu
kritisieren.
Die geplante Anpassung der Sozialhilfeleistungen für Kinder macht darüber
hinaus nach Ansicht des DStV auch eine Anhebung der steuerlichen
Kinderfreibeträge notwendig, da ansonsten die durch das Grundgesetz
geschützte Steuerfreiheit des Existenzminimums nicht mehr gewährleistet
ist.
Abschließend mahnt der DStV in seiner Stellungnahme an den
Finanzausschuss des Bundestages die Überprüfung des deutschen
Steuerrechts auf seine Krisentauglichkeit an. Insbesondere die in den
letzten Jahren zu beobachtende Tendenz zur Vernachlässigung einer
systemorientierten Besteuerung nach dem Grundsatz der
Leistungsfähigkeit wirkt sich negativ aus. Regelungen wie die Zinsschranke
und die nach den letzten Änderungen sehr umfangreichen
Hinzurechnungsvorschriften im Rahmen der Gewerbesteuer können auch
dann zu Steuerbelastungen bei Unternehmen führen, wenn diese gar keine
Gewinne erzielen. Hier droht eine Substanzbesteuerung, die beim Mittelstand
schnell existenzvernichtend wirken kann.
6. Februar 2009
Ansprechpartner:
RA Carsten Rothbart
rothbart@dstv.de
030 27876 410