DStV: Konjunkturpakt II - Gesetzesentwürfe mit Nachbesserungsbedarf

09.02.2009

Deutscher Steuerberaterverband e.V.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt im Grundsatz die

von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zur Überwindung der

drohenden Wirtschaftskrise. Der DStV kritisiert, dass die jetzt vorliegenden

Gesetzesentwürfe im Steuerrecht keine grundlegenden Reformen

vorsehen und so die Chance vertan wird, Fehlentwicklungen der

Vergangenheit zu korrigieren. Gerade die im Bereich der Einkommensteuer

geplanten Entlastungen erscheinen zur Ankurbelung der Binnennachfrage

als zu gering. Sie gleichen die durch die „kalte Progression“ eingetretenen

heimlichen Steuererhöhungen der vergangenen Jahre in keiner Weise aus.

Hier hätte sich der DStV mehr Mut der Politik gewünscht.

Mit Blick auf den Kinderbonus betont Jürgen Pinne, Präsident des DStV,

dass die jetzt geplante Regelung dringend einer Überarbeitung bedarf.

Nach derzeitigen Plänen soll der Betrag von 100 Euro zunächst an alle

Eltern ausbezahlt, jedoch später im Rahmen der Einkommensteuererklärung

mit den Kinderfreibeträgen verrechnet werden. Dies führt

bei Beziehern höherer Einkommen dazu, dass ihnen der Bonus an

versteckter Stelle wieder gestrichen wird. Nach Schätzungen sind hiervon

ca. 3 Mio. Kinder betroffen, da bspw. bei Alleinerziehenden dieser Effekt

anteilig bereits bei einem Einkommen von 37.359 Euro einsetzt. Diese

Vorgehensweise ist vor allem wegen ihrer mangelnden Transparenz zu

kritisieren.

Die geplante Anpassung der Sozialhilfeleistungen für Kinder macht darüber

hinaus nach Ansicht des DStV auch eine Anhebung der steuerlichen

Kinderfreibeträge notwendig, da ansonsten die durch das Grundgesetz

geschützte Steuerfreiheit des Existenzminimums nicht mehr gewährleistet

ist.

Abschließend mahnt der DStV in seiner Stellungnahme an den

Finanzausschuss des Bundestages die Überprüfung des deutschen

Steuerrechts auf seine Krisentauglichkeit an. Insbesondere die in den

letzten Jahren zu beobachtende Tendenz zur Vernachlässigung einer

systemorientierten Besteuerung nach dem Grundsatz der

Leistungsfähigkeit wirkt sich negativ aus. Regelungen wie die Zinsschranke

und die nach den letzten Änderungen sehr umfangreichen

Hinzurechnungsvorschriften im Rahmen der Gewerbesteuer können auch

dann zu Steuerbelastungen bei Unternehmen führen, wenn diese gar keine

Gewinne erzielen. Hier droht eine Substanzbesteuerung, die beim Mittelstand

schnell existenzvernichtend wirken kann.

6. Februar 2009

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